Vor dreieinhalb Jahren bekam Martin Gönner, der Baubürgermeister von Mössingen (Kreis Tübingen), den Bauantrag eines Unternehmens der Werbebranche auf den Tisch: Das Unternehmen wollte in einem Wohngebiet eine knapp vier mal vier Meter große, beleuchtete Plakat-Werbetafel bauen. Die Stadt lehnte ab. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Sigmaringen entscheiden, ob das rechtens war.
Regierungspräsidium Tübingen stützt Mössingens Entscheidung
Abgelehnt wurde die Werbetafel unter anderem, weil sie laut Stadtverwaltung zu groß ist und das Baufenster überschritten hätte. Außerdem störe sie das historische Stadtbild und die Anwohner, so Gönner. Das Unternehmen legte Widerspruch ein. Doch das Regierungspräsidium Tübingen stützte Mössingens Argumentation und lehnte ebenfalls ab. Deshalb zog die Antragstellerin vor das Verwaltungsgericht. Das Verfahren ist noch anhängig.
Werbetafeln sind vielen Kommunen ein Dorn im Auge
Großflächige Plakatwerbung oder digitale Werbetafeln sind für die Kommunen ein Dauerthema, so der Gemeindetag Baden-Württemberg. Sich gegen die Werbung zu wehren sei schwierig. Letztlich helfe nur ein Bebauungsplan, der genau solche Anlagen verbietet. Doch den zu erstellen, ist aufwändig. Außerorts ist das Thema nach Angaben des Landratsamts Tübingen einfacher: Dort ist großflächige Werbung in direkter Nähe von Straßen verboten, weil sie Autofahrer ablenkt und weil Fahrzeuge bei einem Unfall gegen die fest einbetonierten Werbeanlagen krachen könnten.
Mössingen will Bebauungsplan aufstellen
Wer großflächige Werbung per Bebauungsplan verhindern will, hat monatelange Arbeit vor sich, weiß Mössingens Baubürgermeister Gönner. Trotzdem hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen, diesen Weg zu gehen, um große Werbeanlagen in der Kernstadt zu verbieten. Kein Wunder: Denn während der erste Bauantrag noch nicht mal gerichtlich geklärt ist, hat Gönner noch zwei weitere Anträge für Werbetafeln auf den Tisch bekommen.