Haftstrafe für 26-Jährigen aus dem Zollernalbkreis

Sexuelle Übergriffe im Pflegeheim: Altenpfleger in Hechingen verurteilt

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Nathalie Waldenspuhl
Nathalie Waldenspuhl ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.
Julia Klebitz
Julia Klebitz Reporterin SWR Aktuell Studio Tübingen Regionalbüro Albstadt

Ein ehemaliger Altenpfleger aus dem Zollernalbkreis hat gestanden, dass er sich einer Pflegeheimbewohnerin beim Waschen sexuell genähert hat. Auch einen weiteren Vorfall gab es.

Das Amtsgericht Hechingen hat den Mann wegen zwei sexuellen Übergriffen auf pflegebedürftige Frauen in einem Seniorenheim in Albstadt (Zollernalbkreis) zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre und neun Monate soll der Mann ins Gefängnis. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der ehemalige Altenpfleger kann es noch anfechten.

Die beiden Übergriffe sind laut Gericht in einem Seniorenheim in Albstadt vorgefallen. Dort hat der Angeklagte als Pfleger gearbeitet. In einem Fall hat sich der Mann einer 91-jährigen Bewohnerin sexuell angenähert, als er sie gewaschen hat. Auch einen Übergriff auf eine 73-jährige Frau hat es gegeben, davon ist das Gericht überzeugt. Der Altenpfleger hat vor Gericht nur einen der Übergriffe gestanden. In einem Fall soll es sich laut ihm um ein Missverständnis gehandelt haben. Er habe die pflegebedürftige Frau nur im Intimbereich gewaschen - vielleicht etwas zu grob.

Gericht ist von Schuld in beiden Fällen überzeugt

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der 26-Jährige beide Frauen sexuell missbraucht hat. Unter anderem begründete der Richter das in seinem Urteil damit, dass die pflegebedürftige Frau den Vorfall mehrmals konstant geschildert habe. Das Gericht sehe zudem kein Motiv, weshalb sich eine 91-jährige Frau im Altenheim einen solchen Vorfall ausdenken sollte.

Gutachter erkennt keine Persönlichkeitsstörung

Der psychiatrische Gutachter, der für den Fall hinzugezogen wurde, hat den ehemaligen Altenpfleger für voll schuldfähig erklärt. Er beschrieb den Mann vor Gericht als depressiv und sexuell frustriert. Eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung könne er jedoch nicht feststellen. Er sah zudem keine Anzeichen für ein a-typisches Sexualverhalten. In Gesprächen mit dem Gutachter habe der Verurteilte erzählt es sei einfach "über ihn gekommen". Der Mann bekommt derzeit im Gefängnis Therapiesitzungen über das Internet.

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