Im Berufungsprozess um eine unangemeldete Demonstration gegen die Corona-Politik vor dem Privathaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Sigmaringen ist das Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Hechingen verurteilte den Mann, der im Februar 2022 die Demo angeführt hatte, zu einer Geldstrafe von 16.000 Euro.
Geständnis bewirkt mildere Strafe
Im Gerichtssaal hat sich der Mann über seinen Verteidiger bei dem Ministerpräsidenten entschuldigt und ein Geständnis verlesen lassen. Außerdem hat er dazu aufgerufen, von Nachahmungs-Aktionen abzusehen. Das wirkte sich dem Gericht zufolge strafmildernd aus. Dem Urteil war ein Rechts- und Verständigungsgespräch zwischen den beiden Verteidigern des Angeklagten und dem Staatsanwalt vorausgegangen. Die Verteidiger plädierten für 60 Tagessätze à 200 Euro, der Staatsanwalt für 80 Tagessätze. Mit der Entscheidung des Gerichts für ein Strafmaß von 80 Tagessätzen à 200 Euro ist der Mann nun nicht vorbestraft - das wäre er erst ab über 90 Tagessätzen.
Früheres Urteil hätte höhere Strafe vorgesehen
Damit kommt der Mann mit einer geringeren Strafe als in einem früheren Urteil des Amtsgerichts davon. Das hatte den Organisator der Demonstration im ersten Prozess im Mai 2022 zu 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Deshalb wurde das Verfahren vor der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht Hechingen, neu aufgerollt.
Rund 50 Menschen hatten vor Kretschmanns Haus demonstriert
Der Angeklagte hatte im Februar letzten Jahres den nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik mit über 50 Teilnehmenden vor dem Haus des Ministerpräsidenten in Sigmaringen-Laiz angeführt. Er war mit einem großen Holzkreuz auf den Schultern vorausgegangen und hatte sich damit laut Urteil der Durchführung einer öffentlichen Versammlung ohne Anmeldung schuldig gemacht.