Das Landgericht Tübingen hat den Komplizen in einem Mordfall in Horb-Nordstetten (Kreis Freudenstadt) zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Fall war zum dritten Mal vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof zwei frühere Entscheidungen korrigiert hatte. Die Verteidigung kann noch Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der Haupttäter wurde bereits zu lebenslanger Haft wegen des Mordes an einem Immobilienunternehmer in Horb-Nordstetten (Kreis Freudenstadt) verurteilt.
Tübingen: Angeklagter schluchzt bei Schlussplädoyer
Bevor das Gericht seine Entscheidung bekanntgab, hielt der Wahlverteidiger sein Plädoyer. Während er sprach, weinte der Angeklagte, schluchzte sogar. Der Verteidiger hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert, abzüglich eines Jahres - dann hätte der Angeklagte schon freikommen können. Das Gericht blieb in seiner Entscheidung über der Forderung des Verteidigers.
Verteidiger: "So lange Untersuchungshaft noch nie erlebt"
Der Verteidiger argumentierte, dass das Verfahren und damit auch die Untersuchungshaft des Angeklagten inzwischen schon seit über fünfeinhalb Jahre andauerten. Das sei viel zu lang, sogar rechtsstaatswidrig und verstoße gegen Artikel sechs der Grundrechte der Europäischen Union. Dem Artikel zufolge sollten Gerichte ihre Urteile "innerhalb angemessener Frist" treffen. Die lange Untersuchungshaft war für den Verteidiger einer der Gründe, warum der Komplize eine kürzere Haftstrafe hätte bekommen sollen. Bereits am ersten Verhandlungstag stand die Frage nach mildernden Umständen im Raum.
Anwalt einer Hinterbliebenen fordert lebenslänglich
Ein Anwalt einer Hinterbliebenen forderte hingegen lebenslange Haft für den Mann. Die beiden anderen Anwälte der Nebenklage schlossen sich der Staatsanwaltschaft an. Sie forderte zwölf Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten.
Urteil lautet Mord und lebenslange Haft
Im Jahr 2018 hatten zwei Männer einen Immobilienunternehmer in Horb-Nordstetten (Kreis Freudenstadt) umgebracht. Das Urteil für den Haupttäter lautete Mord und lebenslange Haftstrafe - so wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sein Komplize wurde wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof kassierte die unterlassene Hilfeleistung ein. Das endgültige Urteil lautet erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge und räuberische Erpressung.