Landgericht Tübingen entscheidet über Haftstrafe

Nach Mord in Horb-Nordstetten: Wie lange muss Komplize ins Gefängnis?

Stand

Von Autor/in Ingemar Koerner

Schuldig gesprochen ist der Komplize schon - doch welche Strafe bekommt er unter anderem für erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge? Das Landgericht Tübingen verhandelt.

Dass der Komplize schuldig ist, steht schon fest. In der Revision geht es nur noch um Details und das Strafmaß. Wie hoch seine Freiheitsstrafe ausfällt, verhandelt seit Freitag das Landgericht Tübingen. Der Haupttäter ist schon zu lebenslanger Haft wegen des Mordes an einem Immobilienunternehmer in Horb-Nordstetten im Kreis Freudenstadt verurteilt worden. In einem früheren Verfahren hat der Komplize eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten bekommen. Die könnte nun länger werden - oder kürzer.

Landgericht Tübingen: Saal voll besetzt

Der Gerichtssaal ist am ersten Verhandlungstag der Revision voll besetzt. Zu Anfang hat der Angeklagte drei Anwälte: einen Wahlverteidiger und zwei Pflichtverteidiger. Einer der zwei läßt sich jedoch noch vor Beginn der Verhandlung von seiner Pflicht befreien. Darüber hinaus sitzen drei Anwälte der Nebenklage im Gericht. Auch ein Dolmetscher ist im Saal.

Mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal mit Hand- und Fußschellen. Fast die gesamte Zeit über sitzt er mit gesenktem Kopf an seinem Platz. Nur zu Beginn, als er Angaben über seine Herkunft und seinen Wohnort machen soll, blickt er auf. Während der Verhandlung trägt er Kopfhörer, mit denen er den Dolmetscher hört, der simultan für ihn übersetzt.

Ein Urteil lautet Mord und lebenslange Haft

Im Jahr 2018 haben zwei Männer einen Immobilienunternehmer in Horb-Nordstetten (Kreis Freudenstadt) umgebracht. Das Urteil für den Haupttäter lautete Mord und lebenslange Haftstrafe. Sein Komplize wurde wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen mit. Doch der Bundesgerichtshof kassierte die unterlassene Hilfeleistung ein.

Kürzere Haftstrafe für den Angeklagten möglich

Bei der Entscheidung über das Strafmaß spielt die Frage nach mildernden Umständen eine wichtige Rolle. Denn der Angeklagte machte umfangreiche Angaben zum Tathergang, den Vorbereitungen und der Zeit danach. Diese Aussagen trugen zur Auflösung des Falles bei. All dies könnte das Gericht dem Mann zu Gute halten und zu mildernden Umständen führen.

Zudem hofft der Verteidiger des Angeklagten darauf, dass der Zusatz "mit Todesfolge" wegfallen könnte. Das sagte er dem SWR. Dann würde das Urteil "räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub" lauten. Ohne die Todesfolge könnte die Haftstrafe ebenfalls kürzer ausfallen. Der Verteidiger betonte außerdem, dass sein Mandant inzwischen seit knapp sechs Jahre in Untersuchungshaft sitze. Das müsse beim Strafmaß ebenfalls berücksichtigt werden.

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