Das Tübinger Landgericht geht nach jetzigem Stand nur noch von einer geringen Schuld des Angeklagten aus, sagte ein Sprecher dem SWR auf Anfrage. Die ersten zwei Verhandlungstage und die Vernehmung verschiedener Zeugen hätten zu dieser vorläufigen Einschätzung geführt.
Kommt Ex-Kommandeur mit Geldstrafe davon?
Bereits am Montag hatte der vorsitzende Richter Armin Ernst ein mögliches vorzeitiges Prozessende angesprochen. Gegen eine Zahlung von 8.000 Euro durch den angeklagten Markus Kreitmayr sei das Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens bereit. Das Geld solle an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.
Verfahrenseinstellung: Staatsanwaltschaft prüft
Damit das Verfahren tatsächlich eingestellt werden kann, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen. Die Tübinger Staatsanwaltschaft teilte dem SWR mit, man prüfe derzeit den Vorschlag der Strafkammer. Kreitmayrs Verteidigung war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht zu erreichen.
Ob und wie es im Prozess gegen den ehemaligen KSK-Kommandeur weitergeht, wird sich am 19. Februar entscheiden. Dann steht der nächste Verhandlungstag an und Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich zum Vorschlag des Landgerichts äußern.
Nur wenn alle Parteien einverstanden sind, kommt es zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens, so der Gerichtssprecher. Endgültig werde es erst dann eingestellt, wenn Kreitmayr die 8.000 Euro gezahlt hat. Der 55-Jährige gilt dann nicht als vorbestraft.
Hintergrund zur KSK-Munitionsaffäre
Bei einer Inventur im Jahr 2019 waren im KSK-Munitionslager in Calw erhebliche Fehlbestände entdeckt worden. Um genauer zu sein: fehlende Munition im Wert von 28.000 Euro. Der damalige KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr soll den Soldaten angeboten haben, die fehlende Munition straffrei und anonym zurückzugeben. Dabei hätte er davon ausgehen müssen, dass diese zumindest zum Teil geklaut sein könnte - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Durch die anonyme Rückgabe sei eine Strafverfolgung unmöglich geworden. Deshalb muss sich der 55-Jährige jetzt vor dem Tübinger Landgericht verantworten wegen "unterlassener Mitwirkung bei Strafverfahren" - einer Tat, ähnlich der Strafvereitelung.