Zu sehen ist ein Soldat des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr mit Waffe.

Wegen Umgang mit gestohlener Munition

Landgericht Tübingen lässt Anklage gegen ehemaligen KSK-Kommandeur zu

Stand
Autor/in
Christoph Necker
Onlinefassung
Nathalie Waldenspuhl
Nathalie Waldenspuhl ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Er soll Soldaten erlaubt haben, gestohlene Munition anonym zurückzugeben. Jetzt hat das Landgericht Tübingen die Anklage gegen den ehemaligen KSK-Kommandeur Kreitmayr zugelassen.

Das Landgericht Tübingen hat die Anklage gegen den ehemaligen Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte Markus Kreitmayr bereits vor zwei Jahren angeklagt, weil Soldaten gestohlene Munition anonym an ihn zurückgeben durften. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest, das Verfahren werde frühestens im neuen Jahr stattfinden.

Es geht um Munition im Wert von rund 28.000 Euro. Die hatte in der Inventur für das Jahr 2019 beim KSK in Calw gefehlt. Der damalige Kommandeur Kreitmayr hatte seinen Soldaten daraufhin zugesagt, sie könnten gehortete oder gestohlene Munition anonym abgeben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Staatsanwaltschaft wirft Ex-Kommandeur Strafvereitelung vor

Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft Kreitmayr deshalb "unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren" vor, vergleichbar mit Strafvereitelung. Kreitmayr hätte damit rechnen müssen, dass zumindest Teile der Munition gestohlen waren. Durch die anonyme Rückgabe sei es nicht möglich gewesen, Diebstähle strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem soll er seine Vorgesetzten nicht über die Rückgabe der Munition informiert haben.

Anwälte sehen keinen Strafbestand

Seine Anwälte gehen davon aus, dass Kreitmayr nicht verurteilt wird. Kreitmayr habe aus der Not heraus gehandelt und verhindert, dass die Munition möglicherweise in falsche Hände gerät. Es sei nie um eine Vertuschung von Straftaten gegangen.

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