In Metzingen (Landkreis Reutlingen) gilt derzeit ein Abkochgebot des Grundwassers. Das teilte das baden-württembergische Innenministerium durch die Auslösestelle der Berufsfeuerwehr Reutlingen mit.
Trinkwasser überschreitet mikrobiologischen Grenzwert
Bei einer Trinkwasseruntersuchung sei eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden, so die Behörde. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt werde eine weitere Desinfektion mit Chlor sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch durchgeführt.
Gesundheitsamt: Leitungswasser soll abgekocht werden
Trotz der Chlorierung sollen Bewohnerinnen und Bewohner das Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Wasser muss einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen - am besten mit einem Wasserkocher. Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden empfiehlt das Gesundheitsamt ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.