Das Abkochgebot in Metzingen ist aufgehoben, teilten die Stadtwerke auf SWR-Anfrage mit. Anwohnerinnen und Anwohner müssen Leitungswasser in den Metzinger Stadtgebieten Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch nicht mehr abkochen, wenn sie es trinken wollen.
Keine Keimbelastung mehr im Trinkwasser
Das Wasser entspreche wieder "uneingeschränkt der strengen Trinkwasserverordnung und weist keinerlei Keimbelastungen mehr auf", so die Stadtwerke Metzingen. Das gelte für das gesamte Trinkwassernetz der Stadtwerke.
Trotzdem werde das Wassernetz weiterhin gechlort und gespült. Der Chlorgehalt sei gesundheitlich unbedenklich und werde schrittweise reduziert, so die Stadtwerke weiter. In den nächsten zwei Wochen sei deshalb noch ein leichter Chlorgeruch wahrnehmbar.
Fliegen brachten Erreger in Wasserhochbehälter
Das Abkochgebot bestand seit dem 25. Juli. Es hatte vor allem in Alten- und Pflegeheimen und in Kindertagesstätten für erheblichen Mehraufwand gesorgt. Grund für das verunreinigte Wasser waren krankheitserregende Keime und Bakterien, die laut Stadtwerke von gewöhnlichen Fliegen stammten, die in einen Wasserhochbehälter gelangt waren. Der betroffene Wasserbehälter war vom Wassernetz genommen worden. Er wurde geleert, gespült und gereinigt.