Der 39-jährige Angeklagte hat im sogenannten "Wildcamper-Prozess" vor dem Landgericht Waldshut beim Prozess am Dienstagvormittag die Tat überraschend gestanden: Er habe den Wildcamper erschlagen. Das Tatmotiv bleibt jedoch weiter offen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Verteidigung hält höchstens elf Jahre und sechs Monate für angemessen.
Täter entschuldigt sich bei Angehörigen
"Ich bitte Sie um Verzeihung". Diese Bitte an die Angehörigen des Opfers ließ der Angeklagte, ein Bauarbeiter aus Lettland, von seinem Anwalt in einer Erklärung verlesen. Darin gestand er, sein Opfer, einen wild campenden frisch gebackenen Familienvater aus der Schweiz, im vergangenen Sommer abends an einer Badestelle am Rhein bei Jestetten (Kreis Waldshut) mit einem Holzscheit vorsätzlich erschlagen zu haben.
Geständnis kommt für Staatsanwältin zu spät
Sein spätes Geständnis wertet die Staatsanwältin als Prozesstaktik und fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags. Dass er die Tat aus Habgier begangen hat, hält sie für möglich, aber als Mordmerkmal für nicht nachweisbar. Der Angeklagte saß bereits in Lettland wegen eines Raubmordes im Gefängnis.
Verteidiger plädiert auf höchstens elfeinhalb Jahre Gefängnis
Der Anwalt des Angeklagten hielt am Dienstagnachmittag sein Plädoyer. Er sprach sich für eine Freiheitsstrafe von höchstens elf Jahren und sechs Monaten aus. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.