Prozess vor dem Landgericht

Waldshut-Tiengen: Arzt verurteilt - aber nicht wegen Vergewaltigung

Stand
Autor/in
Andrea Worthmann

Ein Arzt stand wegen Vergewaltigung vor Gericht. Der Vorwurf wurde fallen gelassen. Verurteilt wurde er dennoch - wegen eines anderen Vergehens.

Ein Arzt aus dem Schwarzwald ist vom Landgericht Waldshut-Tiengen wegen Missbrauchs des Arzt-Patientinnen-Verhältnisses zu einer Geldstrafe von insgesamt 42.000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts auf eine Affäre mit einer Patientin eingelassen, ohne zu erkennen, dass sie an einer schweren psychischen Krankheit leidet. Da der Frau eine massive, psychische Persönlichkeitsstörung bescheinigt wurde, wurde der Vorwurf der Vergewaltigung gegen den Arzt am Montag fallen gelassen.

Patientin hat eine schwere, psychische Krankheit

Zum Krankheitsbild dieser speziellen Störung gehören einem psychiatrischen Gutachten zufolge typischerweise ein verführerisches, sexuell provokantes Verhalten und ein übermäßiges Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Schon vor dem jetzt verhandelten Vorfall hatte die Geschädigte nach von ihr provozierten sexuellen Handlungen mit Männern behauptet, sie habe dies nicht gewollt, habe aber nicht "Nein" sagen können - auch das ein Zeichen der Krankheit. So schilderte es der Vorsitzende Richter unter Berufung auf das Gutachten.

Patientin näherte sich dem Arzt sehr offensiv

Graues Gebäude mit weißen Fensterrahmen.

Der Arzt hatte das dem Gericht zufolge während der Behandlung nicht erkannt und war von einer anderen, bereits diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung ausgegangen. Nachdem der Arzt von einer Besserung der Zustandes seiner Patientin ausgegangen war und die Frau sich ihm offensiv und sexuell näherte, ließ er sich darauf ein.

"Auch nach Überzeugung des Gerichts kam es zu einem sexuellen Übergriff der Patientin, dem sich der Arzt schuldhaft nicht entgegengestellt haben soll. Unstreitig: keine Vergewaltigung."

Das Landgericht Waldshut verurteilte den Arzt deshalb zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 140 Euro. Rechtsanwalt Hammerstein hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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Andrea Worthmann

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