Zöllner haben am Grenzübergang der Autobahn in Weil am Rhein (Kreis Lörrach) 23.000 Kilogramm Kunstrasen genauer untersucht und danach wieder zurück in die Schweiz geschickt. Der Grund: der bereits abgenutzte Rasen eines Erstliga-Fußballvereins hätte als Müll deklariert werden müssen.
In den Papieren stand Wiederaufarbeitung
In den Zollpapieren stand aber, dass der Kunstrasen in Deutschland wieder aufbereitet werden solle. Was die Zöllner fanden, waren mehrere große Säcke, in denen sich dreckige Bruchstücke Kunstrasen befanden. Außerdem waren Reste von Leim und Kunststoff, sowie verdichtetes Gummigranulat in den Transportsäcken. Die Zöllner kamen zu dem Schluss, dass der Rasen nicht mehr aufgearbeitet werden kann und stattdessen als Müll entsorgt werden muss. Als solcher war er aber nicht deklariert und wurde dementsprechend zurückgeschickt.
Laut Hauptzollamt Lörrach darf gewerblicher und privater Abfall nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der Vorschriften über die Grenzen gebracht werden. Welche dies im Einzelfall sind, hänge auch von der Art der Abfälle ab und davon, ob diese zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt sind. Hier stehe vor allem der Umwelt- und Gesundheitsschutz im Vordergrund, so das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung.