Extremistische Inhalte bei WhatsApp geteilt

Rechte Hetze in Chats: Polizist aus Breisach zu mehreren Tausend Euro Strafe verurteilt

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Nadine Zeller
Nadine Zeller
Mario Schmidt
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Ein Polizist aus Breisach hat in mehreren Chatgruppen fremdenfeindliche und diskriminierende Inhalte verbreitet. Dafür wurde er am Mittwoch verurteilt. Er muss zwar nicht ins Gefängnis, aber Tausende Euro zahlen.

Ein 45-jähriger Polizist ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Breisach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) in sechs Fällen wegen Volksverhetzung und in drei Fällen wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen schuldig gesprochen worden. In einem weiteren Fall der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Der Mann muss eine fünfstellige Geldstrafe zahlen. Ihm wurde vorgeworfen, in mehreren Chatgruppen fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte geteilt zu haben.

Im Gerichtssaal forderte der zuständige Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Verteidigung bezeichnete die Forderungen der Staatsanwaltschaft als absurd und forderte eine Einstellung des Verfahrens. Die Verteidigerin argumentierte, dass an ihrem Mandanten ein Exempel statuiert werden solle, da er der einzige Teilnehmer der Chatgruppe sei, gegen den ermittelt werde.

Angriffe auf Personen schwarzer Hautfarbe, Muslime und Asylbewerber

Anstoß der Ermittlungen gab die sogenannte Chatgruppe "Feierabend", der 49 Polizeibedienstete angehörten, darunter 38 vom Polizeipräsidium Freiburg. In dieser Gruppe teilten mehrere Mitglieder fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte. Der Angeklagte war Mitglied dieser WhatsApp-Gruppe. Bekannt wurde sie durch einen Polizeipraktikanten, der einen Vorgesetzten informierte.

Gegen drei Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg wurde nach Bekanntwerden der Chatgruppe im Jahr 2021 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der 45-jährige Angeklagte stand vor Gericht, weil er in zwei weiteren Chatgruppen Inhalte verbreitete und sie so der Öffentlichkeit zugänglich machte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war damit der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Bei den Chatnachrichten handelte es sich um böswillige Angriffe auf Personen schwarzer Hautfarbe, Muslime und Asylbewerber. Bilder, die im Prozess als Beweismittel verwendet wurden, zeigten unter anderem den Hitlergruß und rassistische Sprüche wie "Das Beste an der schwarzen Mutter ist ihr rosa Innenfutter".

Laut Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) hatte der angeklagte Polizist aus Breisach die Chatgruppe mit dem Namen "Feierabend" gegründet und war dort nach Aussage der Staatsanwaltschaft sehr umtriebig. Er hatte demnach strafbare Inhalte gepostet und diese auch in anderen Gruppen weitergeleitet. Laut Staatsanwaltschaft hat er damit in Kauf genommen, dass das beanstandete Material verbreitet wird. Die anderen Mitglieder der Chatgruppe gehen straffrei aus.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung hinterfragte in ihrem Plädoyer, warum sich die Staatsanwaltschaft ausschließlich auf den Angeklagten konzentriert habe. Die anderen 48 Mitglieder der Chatgruppe "Feierabend" wurden zwar von ihren Vorgesetzten auf die Chatgruppe angesprochen, doch lediglich der Angeklagte musste sich einer Vernehmung unterziehen. Gegenstand der Ermittlungen waren ausschließlich die beiden anderen privaten Chatgruppen, in denen der 45-Jährige aktiv war, nicht aber die Gruppe der Polizei. Die Verteidigung sieht eine Schieflage zwischen den unterschiedlichen Chatgruppen und plädierte auf Freispruch.

Verfahren gegen weitere Polizisten abgeschlossen

Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg wurde das Verhalten der 38 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Chatgruppe überprüft. Einem Großteil der Teilnehmenden der Chatgruppe war "vor allem der Empfang und nicht das aktive Teilen oder Kommentieren von verwerflichen Inhalten vorzuwerfen", heißt es im Statement der Polizei. Die eingeleiteten Verfahren der Dienstaufsicht wurden alle abgeschlossen. Das Ergebnis: In zehn Fällen wurden Kritikgespräche geführt, fünf Personen erhielten Missbilligungen, in drei Fällen wurde das Verhalten mit Geldauflagen geahndet und zwei Beamten wurden die Dienstbezüge gekürzt. Gegen 17 weitere Personen bestand kein Anfangsverdacht. Der 45-jährige Angeklagte wurde vom Dienst freigestellt.

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