Eilentscheid am Straßburger Verwaltungsgericht

Stocamine: Giftmüll darf vorerst nicht einbetoniert werden

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Autor/in
Christine Veenstra

Im Streit um die elsässische Giftmülldeponie Stocamine hat das Verwaltungsgericht Straßburg die Versiegelung gestoppt. Umweltschützer gehen aber davon aus, dass sie weiter kämpfen müssen.

Schon zum vierten Mal innerhalb von zwei Jahren hat ein französisches Gericht im Fall der Giftmülldeponie Stocamine entschieden. Erneut hat es die Versiegelung der Mine gestoppt. Umweltschützer, unter anderem die Naturschutzorganisation Alsace Nature, wollen, dass der Giftmüll aus Stocamine herausgeholt und nicht einbetoniert wird. Die Naturschutzorganisation rechnet aber damit, dass der französische Staat weiter für eine Versiegelung kämpfen wird. Die Deponie ist etwa 30 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. 

Erstmalig das „Recht künftiger Generationen“ anerkannt 

Das Verwaltungsgericht Straßburg hat so etwas wie eine einstweilige Anordnung getroffen: Die Betonarbeiten müssen ausgesetzt werden. Die eigentliche Entscheidung folgt aber erst in den kommenden Monaten. Sollte sich die Eilentscheidung bestätigen, gehe die Sache wahrscheinlich in die nächste Instanz, meint der Anwalt von Alsace Nature, Francois Zind. Er sagt aber auch, das Gericht habe in seiner Begründung dieses Mal einen neuen, wichtigen Aspekt angeführt: Zum ersten Mal in der französischen Rechtsprechung ist demnach ein besonderes Grundrecht auch künftigen Generationen zugesprochen worden - nämlich das Recht, in einer ausgewogenen Umwelt zu leben, die für die Gesundheit unbedenklich ist. 

Nach Feuer im Jahr 2002 gilt die Deponie als marode 

In der Deponie Stocamine in Wittelsheim nahe Mulhouse wurden seit 1999 Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. Dagegen hatten Umweltschützerinnen und Umweltschützer und Bürgerinitiativen von Anfang an protestiert. Nach einem Feuer im Jahr 2002 gilt die Mine als marode. 42.000 Tonnen Giftmüll lagern noch dort. Experten befürchten, dass die Stoffe irgendwann ins Grundwasser gelangen könnten. 

Naturschutzorganisation lässt eigenes Gutachten anfertigen 

Den Giftmüll hochholen will Frankreichs Regierung aber nicht. Sie hat stets erklärt, das sei zu riskant. Vor allem aus Block 15, in dem das Feuer ausgebrochen war, sei der Müll nicht rückholbar. 

Laut Anwalt Francois Zind hat das Straßburger Verwaltungsgericht aber nun erklärt, der Staat habe nicht aufgezeigt, dass Block 15 der Anlage nicht geräumt werden kann. Die Organisation Alsace Nature hatte jüngst ein eigenes Gutachten anfertigen lassen. Ein Schweizer Experte kommt darin zum Schluss, dass der Müll aus Stocamine rückholbar ist. 

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