Alkoholtest ergab 2,47 Promille

Während der Fahrstunde: Betrunkener Fahrlehrer baut Unfall und flüchtet

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Autor/in
Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski
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Paulina Flad
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Eine Fahrschülerin möchte an einer Kreuzung in Freiburg anfahren. Ihr Fahrlehrer greift ein und verursacht einen Unfall. Die Schülerin verletzt sich leicht, der Lehrer flüchtet.

Ein stark betrunkener Fahrlehrer hat während einer Fahrstunde in Freiburg in die Fahrt seiner Schülerin eingegriffen, einen Unfall gebaut und ist anschließend vom Unfallort geflohen. Der Vorfall ereignete sich laut Polizei am Mittwochnachmittag an einer großen Kreuzung im Westen der Stadt: Eine Fahrschülerin möchte anfahren, plötzlich greift ihr Fahrlehrer ein und fährt einem vorausfahrenden Auto auf. Laut Polizei verletzen sich die Fahrschülerin und die Fahrerin des anderen Autos leicht bei dem Unfall.

Fahrlehrer haut mit dem Fahrschulauto ab - Leere Alkoholflaschen im Auto

Während Passanten den beiden Frauen zu Hilfe kamen und sie behandelten, soll der Fahrlehrer mit dem Fahrschulauto in Richtung Innenstadt davongefahren sein, so die Polizei. Kurze Zeit später fand ihn die Polizei auf dem Gelände der Freiburger Uniklinik. Bei einem Atemalkoholtest wurden bei dem 25-jährigen Fahrschullehrer 2,47 Promille gemessen.

Im Fahrschulauto fanden die Beamten dann noch mehrere leere Flaschen von hochprozentigem Alkohol. Dem Fahrlehrer wurde nach dem Alkoholtest zusätzlich Blut abgenommen. Seinen Führerschein musste er abgeben. Bei dem Unfall sei ein geschätzter Schaden im niedrigen fünfstelligen Bereich entstanden, teilte die Polizei mit. Rettungskräfte konnten die beiden Verletzten vor Ort behandeln.

Wie viele Unfälle von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern verursacht werden, ist nicht erfasst - der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg führt darüber keine Statistik. Peter Lob vom Fahrlehrerverband Freiburg bezeichnete im SWR-Interview den Vorfall als "Einzelfall". Er kritisierte, dass die festgelegten Kriterien, wer überhaupt eine Fahrlehrererlaubnis erhalte und als solcher tätig sein darf, zu selten überprüft werden würden.

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