In den letzten Jahren wurden Autos immer breiter, schwerer und länger. Die Regierung im schweizerischen Basel bestraft diesen Trend: Künftig bestimmen die Zentimeter den Preis für das Parken. Anwohner mit einem Auto, dass etwas länger als 3,90 Meter ist, haben dann Pech gehabt. Sie zahlen jährlich rund 140 Schweizer Franken (CHF) mehr als jetzt. Und Anwohner mit Autos, die länger als 4,90 Meter sind, zahlen noch höhere Gebühren. Aber auch die Parkkarten für Pendlerinnen und Pendler, die in Basel arbeiten und in Deutschland wohnen, werden künftig teurer.
Der Fernsehbeitrag aus der Sendung Dreiland Aktuell vom 6. Juni 2024:
Gebührenänderung in Basel zugunsten von Grün- und Fahrradstreifen
Simon Kettner, Projektleiter beim Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD), gehe es auch darum, dass Autos vermehrt in privaten Tiefgaragen abgestellt werden und nicht auf der Straße.
Mittelfristig wolle der Regierungsrat die Parkgebühren auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte anheben. Zum Vergleich: In Zürich kostet die Anwohnerparkkarte - unabhängig von der Länge des Autos - 300 CHF im Jahr. In Basel liegt der Preis momentan noch bei 284 CHF.
Rechtskonservative SVP gegen gestaffelte Parkgebühren
Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) kritisiert Basels grünliberale Verkehrsministerin Esther Keller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der "links-grünen Regierungsmehrheit". Die SVP hat deshalb angekündigt, gegen die geplante Erhöhung der Parkgebühren im Kantonsparlament vorzugehen.
Freiburgs Pläne für Gebühren nach Länge scheiterten am Bundesverwaltungsgericht
Basel ist die erste Stadt in der Schweiz, die ihre Parkgebühren nach Autolänge staffelt. Sie will sogar noch einen Schritt weitergehen und SUV-Halter nicht nur bei den Parkgebühren, sondern auch bei der Kfz-Steuer im Stadtkanton stärker zu Kasse bitten. Auch in Freiburg wurden erst vor kurzem die jährlichen Gebühren für einen Bewohnerparkausweis von 30 auf 200 Euro angehoben - die gelten allerdings für alle Autos gleichermaßen.
Erst im vergangenen Jahr erteilte das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Freiburg eine Absage, weshalb die geplante Staffelung der Anwohnerparkgebühren nach Länge der Autos nicht eingeführt werden konnte. Das Gericht in Leipzig begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen. Auch verstößen die Gebührensprünge gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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