25-Jährige sammelte Harpunen und Macheten

Geplanter Amoklauf auf Rathaus Fellbach: Frau zu Haft verurteilt

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Werner Trefz
Werner Trefz

Eine 25-jährige Frau soll Waffen wie Harpunen und Macheten gehortet und Anschläge in Fellbach und Waiblingen geplant haben. Nun hat das Landgericht Stuttgart sie verurteilt.

Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat das Landgericht Stuttgart am Mittwoch eine 25 Jahre alte Frau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Frau hatte einen Amoklauf im Fellbacher Rathaus (Rems-Murr-Kreis) geplant und außerdem vorgehabt, Menschen am Amtsgericht Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) anzugreifen und zu töten. Laut einem Gutachter, sei sie voll schuldfähig. Deshalb muss sie ins Gefängnis und wurde nicht in einer Psychiatrie untergebracht.

Mitarbeiter im Rathaus Fellbach weiter besorgt

Im Rathaus Fellbach hatte man auf eine längere Strafe gehofft. Für die Mitarbeitenden sei die Bedrohung durch das Urteil nicht weg, sagte Johannes Berner (parteilos), der Erste Bürgermeister von Fellbach dem SWR: "Von der Frau geht sicherlich weiterhin eine Gefahr aus." Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt seien sich nicht sicher, ob die Frau ihre Pläne während knapp drei Jahren Gefängnis aufgeben wird. Im Rathaus Fellbach gibt es mittlerweile Sicherheitspersonal.

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Für die geplanten Aktionen hatte sich die 25-Jährige laut Anklage Schreckschuss- und Gasdruckpistolen sowie Hieb- und Stichwaffen besorgt. Außerdem soll sie Schwarzpulver für Rohrbomben hergestellt haben. Die Frau habe sich mit den Taten an der Gesellschaft und an staatlichen Institutionen rächen wollen, weil sie sich gedemütigt und tyrannisiert gefühlt habe.

Die Frau ohne Berufsausbildung und Arbeit lebte in einer Fellbacher Sozialunterkunft. Wegen Streitigkeiten mit Nachbarn sollte sie im vergangenen Herbst in ein anderes Haus verlegt werden. Dabei entdeckte eine städtische Tochterfirma, die den Umzug organisierte, verdächtige Unterlagen und Gegenstände - und alarmierte die Polizei.

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Ziel laut Staatsanwaltschaft: Möglichst viele Tote und Verletzte

Laut Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte die Frau das Ziel, "unter Einsatz von Bomben, umgebauten Schusswaffen, Brandsätzen sowie von Hieb- und Stichwaffen bestimmte, im Rathaus beschäftigte Mitarbeiter der Stadt Fellbach, sowie eine möglichst große Zahl an unbeteiligten Personen zu töten oder zu verletzen". Später habe sie dann auch das Waiblinger Amtsgericht ins Visier genommen.

Die Frau soll unter anderem wegen verschmähter Liebe wütend auf einen für sie zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Fellbach gewesen sein. Sie habe geplant, die Bürotür des Mannes mit einer Harpune oder einer Axt zu zerstören und den Mann dann zu töten.

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Angeklagte tat Attentatspläne als Fantasie ab

In der Verhandlung am Stuttgarter Landgericht hatte die Frau die ihr vorgeworfenen Attentatspläne als Fantasie bezeichnet. "Ich hatte niemals vor, eine schwere staatsgefährdende Straftat in die Realität umzusetzen", sagte sie. Die beschlagnahmten schriftlichen Aufzeichnungen habe sie verfasst, um ihre innere Wut loszuwerden. Es sei ihr nur um die Bilder in ihrem Kopf gegangen. Auch der immer wieder notierte "Tag X" habe keinen Realitätsbezug. Ihre Notizen für einen Amoklauf habe sie beim Umzug auch gar nicht mitnehmen wollen. Die umgebaute Schusswaffen, Harpunen, Macheten sowie Teile zum Bau von Rohrbomben habe sie nur im Gepäck gehabt, um diese zu verkaufen.

Schon in der Vergangenheit Amoklauf-Drohung gegen eigene Schule

In der Verhandlung am Landgericht Stuttgart hatte die Frau angegeben, in der Realschule gemobbt worden zu sein. 2014 habe sie einen Amoklauf an der Schule angekündigt, aber das sei nur ein Ausdruck ihrer Wut und Demütigung gewesen.

Laut Bundeszentralregister läuft derzeit gegen die junge Frau aufgrund eines anderen Urteils eine Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht Waiblingen hatte sie wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung einer Fellbacher Rathausmitarbeiterin verurteilt. Außerdem wegen Körperverletzung einer 85-jährigen Frau auf einem Fellbacher Gehweg.

Öffentlichkeit teilweise vom Prozess ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit war im Laufe des Prozesses aus dem Verfahren ausgeschlossen worden. Dies hatte der Pflichtverteidiger der Frau beantragt, bevor sich ein Gutachter über den Gesundheitszustand und damit auch die Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit der Angeklagten äußerte. Auch die Plädoyers erfolgten nicht öffentlich. Der Gutachter hielt die Frau aber für voll schuldfähig. Deshalb wurde sie eben auch zu einer Haftstrafe verurteilt.

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