Im Fall der mutmaßlichen, versuchten Kindesentführung hält das Landgericht Stuttgart den Beschuldigten für schuldunfähig. Es hat angeordnet, den 51-Jährigen weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Da er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei, ist die Unterbringung zunächst zeitlich unbefristet. Hintergrund ist, dass der Beschuldigte derzeit seine Erkrankung nicht erkennt.
Staatsanwalt: Beschuldigter wegen psychiatrischer Erkrankung schuldunfähig
Damit folgte das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Schließlich sei der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen. Eine pädophile Neigung lag laut Urteil nicht vor. Der Mann handelte demnach lediglich aus einer Wahnvorstellung heraus.
Die Verteidigung hingegen hatte sich gegen eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausgesprochen. Alternativ sprach sie sich für eine Unterbringung auf Bewährung aus, bei der der Angeklagte entsprechend medikamentös behandelt werden solle.
Kind wurde in Auto gezogen - OB will Retter auszeichnen Diese Männer verhinderten Entführung eines Zehnjährigen in Böblingen
Ein 51-jähriger Mann soll in Böblingen versucht haben, einen Zehnjährigen zu entführen. Bauarbeiter bemerken den schreienden Jungen und hielten den Tatverdächtigen auf.
Bauarbeiter verhinderten mutmaßliche Entführung in Böblingen
Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte an einem Mittwochmorgen im Oktober 2023 einen zehnjährigen Jungen in einen Kleinbus in Böblingen gezerrt. Das Kind hatte dabei lautstark geschrien. Das wiederum hörten mehrere Bauarbeiter. Sie stellten einen Bagger vor das mutmaßliche Entführungsauto und hielten den Mann fest. Später fand die Polizei in dem Fahrzeug, dessen Fensterscheiben abgeklebt waren, ein Messer und ein K.o.-Spray.
Beschuldigter bestreitet die Vorwürfe
Der Angeklagte hatte während des Prozesses seine Unschuld beteuert. Der Junge habe sich freiwillig in den Bus gesetzt, er hätte auch jederzeit wieder aussteigen können. Gewalttätig sei er nie geworden, sagte der Angeklagte vor Gericht. Vielmehr habe er sich schon länger bedroht und verfolgt gefühlt. So habe er lediglich klären wollen, ob der Freund des Jungen ihn gefilmt habe, und einen Nachnamen erfahren wollen.