Angeklagter hält rote Mappe vor Gesicht: Nach Mord an Pflegeschülerin, muss Mann lebenslang ins Gefängnis.

Erstochen im Stuttgarter Wohnheim

Urteil zu Mord an Pflegeschülerin: Ex-Freund muss ins Gefängnis

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Werner Trefz
Werner Trefz

Im August 2023 wurde die Leiche einer Pflegeschülerin in einem Stuttgarter Wohnheim gefunden. Ihr Ex-Freund hat die Tat gestanden. Jetzt wurde er verurteilt.

Wegen Mordes hat das Landgericht Stuttgart einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er muss also mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Er hatte im vergangenen Sommer in einem Wohnheim eine 32-jährige Pflegeschülerin, seine Ex-Freundin, erstochen. Der Mann hatte offenbar Angst vor Unterhaltszahlungen.

Tod durch mindestens 22 Messerstiche

Im August 2023 wurde die Pflegeschülerin in einem Schwesternwohnheim tot aufgefunden. Die Frau war mit mindestens 22 Messerstichen umgebracht worden. Der Schock bei den Kolleginnen und Kollegen am Klinikum Stuttgart war riesig. Zwei Tage später nahm die Polizei im Ostalbkreis ihren Ex-Freund fest.

Der 40-Jährige und die Frau hatten im Frühjahr 2023 eine Beziehung. Nach der Trennung soll die Frau ihrem Ex-Freund eine Schwangerschaft vorgespielt haben. Sie war zuvor tatsächlich schwanger, hatte die Schwangerschaft aber ohne sein Wissen bereits abgebrochen gehabt. Der Mann hatte Angst, Unterhalt zahlen zu müssen und die Kontrolle über die Frau sowie die Schwangerschaft zu verlieren, von der er zu diesem Zeitpunkt noch ausging, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

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Streit im Stuttgarter Wohnheim eskalierte

Der Mann hatte sich mit der Pflegeschülerin in ihrem Wohnheim getroffen. Dabei zwang er sie, mitten in der Nacht bei ihrem Arbeitgeber anzurufen und sich für den nächsten Arbeitstag krankzumelden. Dann kam es zu der Tat. Der Mann habe mit "absolutem Vernichtungswillen" zugestochen, sagte der Richter. Die Leiche der Frau wurde erst zwei Tage später gefunden.

Der Mann hat die Tat zugegeben. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen erklärte er aber, er sei nicht zum Wohnheim gefahren, um seine Ex-Freundin zu töten. Stattdessen habe er sie zur Rede stellen und mit ihr über das Sorgerecht für das ungeborene Kind sprechen wollen. Ein Messer habe er nicht dabei gehabt.

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Seine Ex-Freundin habe ihn mit einem Küchenmesser bedroht. Er habe es ihr schließlich entrissen und zugestochen. Ihm sei daraufhin "eine Sicherung durchgebrannt". Das Gericht sieht das anders. Demnach hat der Mann selbst das Tatmesser mitgebracht. Nachdem er den Tatort von Blutspuren gereinigt hatte, ist er laut Gericht mit der Tatwaffe, dem Handy und dem Schlüssel der Getöteten geflüchtet.

Staatsanwaltschaft: Mord aus niedrigen Beweggründen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte dem Mann Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Mit der Tat habe der 40-Jährige eine drohende finanzielle Belastung durch ein weiteres Kind verhindern wollen. Der Mann hat bereits eine Tochter mit seiner Ex-Frau. Und schon in dieser Beziehung habe es Streit um Geld gegeben. Durch einen gemeinsamen Hauskauf sei der Mann außerdem bereits verschuldet.

Ankläger forderte lebenslänglich für Mord an Pflegeschülerin

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in ihrem Plädoyer gefordert, den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Das selbe Strafmaß hatte auch die Vertreterin der Nebenklage verlangt. Der Verteidiger des 40-Jährigen hatte in seinem Plädoyer bezweifelt, dass tatsächlich ein Mordmerkmal vorlag. Das Gericht sah den Mordvorwurf nun als erwiesen an. Der Mann sei bei der Tat auch voll schuldfähig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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