Neufassung des Eisenbahngesetzes verhindert Wohnungsbau

Rosenstein-Quartier Stuttgart: Stadt reicht Verfassungsklage ein

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Kerstin Rudat
Kerstin Rudat

Der Gemeinderat Stuttgart hat am Donnerstagabend beschlossen, gegen das neue Eisenbahngesetz zu klagen. Aktuell wird der Bau neuer Wohnungen im Rosenstein-Quartier auf freiwerdenden Gleisflächen verhindert.

Die Stadt Stuttgart wird Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Eisenbahngesetzes einreichen. Das hat der Gemeinderat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit beschlossen. Es geht um die Bebauung der freiwerdenden Gleisflächen hinter dem Stuttgarter Hauptbahnhof, die durch den Bau des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 frei werden.

Nur wenige Gegenstimmen bei der Abstimmung

Bei der Abstimmung gab es nur acht Gegenstimmen. CDU, SPD/Volt, FDP, Freie Wähler, AfD und Grüne stimmten für die Einreichung der Klage beim Verfassungsgericht. Zuvor hatte Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) wie der Bundesrat eine Reform des Eisenbahngesetzes gefordert. Nopper hält das neue Gesetz für verfassungswidrig und war schon im Sommer dagegen vorgegangen. Auch der Deutsche Städtetag hatte vor Einschränkungen bei Bauvorhaben durch das neue Gesetz gewarnt.

Die Beschwerdefrist läuft Ende des Jahres ab. Die gutachterliche Stellungnahme einer renommierten, im öffentlichen Recht tätigen Anwaltskanzlei sei zu dem Ergebnis gekommen, eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die Neufassung des Eisenbahngesetzes sei zulässig und habe gute Aussicht auf Erfolg, heißt es von Seiten der Stadt.

Die aktuelle Fassung des Eisenbahngesetzes besagt, dass auf freiwerdenden Bahnflächen nur noch Vorhaben gebaut werden dürfen, die im "überragenden öffentlichen Interesse" sind. Dazu gehöre der geplante Wohnungsbau im Rosenstein-Quartier laut einer Einschätzung nicht. Die Stadt Stuttgart sieht dadurch ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

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