Im Mordprozess um Schüsse auf dem Balkon in Stuttgart-Zuffenhausen geht der Angeklagte zum Gerichtssaal und bedeckt dabei sein Gesicht.

Nachbarschaftsstreit endete tödlich

Schuss auf Balkon: Zwölf Jahre Haft für Mord am Nachbarn

Stand
Reporter/in
Magdalena Haupt
Magdalena Haupt
Autor/in
Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR

Ein Stuttgarter schoss mit einer Schrotflinte auf seinen ahnungslosen Nachbarn. Auslöser war auch ein Vorfall mit einem Motorrad. Das Gericht verkündete nun das Urteil.

Nach einem tödlichen Schuss auf seinen Nachbarn ist ein Mann vom Stuttgarter Landgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass der zur Tatzeit 42 Jahre alte Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Denn wenn die psychiatrische Erkrankung des Mannes nicht behandelt würde, sei auch in Zukunft mit schweren Straftaten für die Allgemeinheit zu rechnen, so das Gericht. Er kann nun innerhalb einer Woche noch Revision einlegen.

Mord auf Balkon in Stuttgart: Täter verurteilt

Der Verurteilte hatte nach Überzeugung des Gerichts seinen 45 Jahre alten Nachbarn mit einer Schrotflinte getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte im Verlauf des Prozesses dargestellt, wie sich die Tat in Stuttgart-Zuffenhausen im Dezember 2023 aus ihrer Sicht zugetragen hatte. Es habe mehrfach Streit zwischen den beiden Männern gegeben, die sich schon länger kannten. Mehrmals habe das spätere Opfer das Motorrad des Mannes umgeworfen. "Aus Wut und Verärgerung vor allem wegen der Beschädigung seines Motorrades, aber auch um weitere Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten ein für alle Mal zu unterbinden, beschloss der Angeklagte, den Geschädigten zu töten", so die Staatsanwaltschaft.

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Richter: Täter handelte heimtückisch

Der Angeklagte umhüllte schließlich am Abend seine doppelläufige Flinte mit Müllsäcken, lief zum Hochparterre-Balkon des Nachbarn und klopfte ans Geländer, wie der Staatsanwalt im Laufe des Prozesses weiter sagte. Daraufhin sei die Mutter des späteren Opfers auf den Balkon gekommen. Ihr Sohn habe versucht, sie wieder in die Wohnung zu holen.

In diesem Moment drückte der Täter nach Überzeugung des Gerichts ab und verletzte sein Opfer tödlich. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben. Denn das Opfer, ein zweifacher Vater, sei arg- und wehrlos gewesen. Der Verurteilte habe bewusst die Dunkelheit abgewartet, die Waffe mit Müllsäcken verborgen und direkt ohne Vorwarnung geschossen.

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Der Schütze ist psychisch krank

Wie es im Prozess hieß, leidet der Täter seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Er konsumiere seit langem Cannabis, was die Erkrankung verstärke. Außerdem habe er mehrere stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen gehabt. Trotzdem war er nach Ansicht einer Gutachterin nicht schuldunfähig. Der Mann hatte die Tat im Prozess eingeräumt und sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. Er war bereits wegen Körperverletzung vorbestraft.

Während die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, also die Familie des Getöteten, eine Verurteilung wegen Mordes beantragt hatten, forderte die Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren, die Nebenklage eine lebenslange und die Verteidigung maximal neun Jahre. Alle Parteien hatten auch beantragt, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

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