Rund ein halbes Jahr nach einem tödlichen Schuss hat in Stuttgart der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen Nachbarn mit einem Gewehr mit abgesägtem Doppellauf ermordet zu haben.
Vorwurf: Heimtückischer Mord
Der Schuss fiel am Abend des 13. Dezember 2023 in Stuttgart-Rot. Gegen 18 Uhr habe sich der Angeklagte mit einer Schrotflinte mit abgesägten Lauf auf den Weg zu seinem Nachbarn gemacht, sagte der Staatsanwalt zu Beginn des Prozess, als er die Anklageschrift verlas.
Vor der Tat sei es zu Streitigkeiten gekommen. Das spätere Opfer soll beispielsweise das Motorrad des Angeklagten umgeworfen haben. Dabei sei dieser auch an einer Hand verletzt worden. "Aus Wut und Verärgerung, vor allem wegen der Beschädigung seines Motorrades, aber auch um weitere Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten ein für alle Mal zu unterbinden, beschloss der Angeklagte, den Geschädigten zu töten" so der Staatsanwalt.
Staatsanwalt: Das Opfer ahnte nichts
Damit niemand Verdacht schöpfte, war die Waffe in Müllsäcke verpackt, die mit Klebeband umwickelt waren. Weil der Angeklagte vermutet habe, dass niemand die Tür öffne, habe er an den Balkon des später Getöteten geklopft. Dieser hatte eine Wohnung im Hochparterre und saß zu dieser Zeit gerade mit seiner Mutter beim Abendessen.
Als erstes sei die Mutter des Opfers auf den Balkon gekommen, dann der 45-Jährige selbst. Daraufhin habe der Angeklagte abgedrückt und den Nachbarn mit einem Schuss tödlich verletzt. Dieser habe nicht mit dem Angriff gerechnet, so der Staatsanwalt. Er wirft dem Angeklagten deshalb unter anderem heimtückischen Mord vor. Die Tatwaffe, andere Waffen sowie Munition habe der Mann außerdem illegal besessen.
Ist der Angeklagte schuldfähig?
Ob der Angeklagte nach einer möglichen Verurteilung ins Gefängnis muss, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte, dass er schuldunfähig ist. Der Mann leide an paranoider Schizophrenie, die sich auch in der Vorstellung äußere, verfolgt zu werden. Bereits mehrfach habe er andere beleidigt und sogar mit dem Tod bedroht. Nach Ansicht des Staatsanwaltes sind weitere "erhebliche rechtswidrige Taten" vom Angeklagten zu erwarten, der 42-Jährige sei gefährlich für die Allgemeinheit.
Der Staatsanwalt hält deshalb anstelle einer Gefängnisstrafe eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik für angemessen. Zur Klärung dieser Frage soll auch eine Gutachterin beitragen. Sie fehlte allerdings beim ersten Verhandlungstag am Landgericht Stuttgart: Sie hatte sich bei einem Unfall verletzt und konnte deshalb nicht kommen. Der erste Prozesstag wurde deshalb relativ schnell nach Verlesung der Anklageschrift beendet.