Nach RND-Bericht über "drohende Zahlungsunfähigkeit"

Reform der Pflegeversicherung: BW-Sozialministerium fordert Kostenübernahme durch den Bund

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Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland ist die Pflegeversicherung durch steigende Ausgaben überlastet. Das BW-Sozialministerium sieht den Bund in der Pflicht.

Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat die Bundesregierung erneut dazu aufgefordert, die Pflegeversicherung zu reformieren. Hintergrund ist ein Bericht des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (RND), wonach der Pflegeversicherung die Zahlungsunfähigkeit droht. Aktuell entstünden im Pflegesystem enorme Mehrausgaben, heißt es vom baden-württembergischen Sozialministerium. Der Bund sei hier in der Verantwortung. Es brauche dringend eine umfassende Finanzreform der Pflegeversicherung.

VdK: Private und gesetzliche Versicherung zusammenführen

So sollten laut Ministerium unter anderem versicherungsfremde Leistungen, wie die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen, mit Steuergeldern finanziert werden. Der Sozialverband VdK in Baden-Württemberg sieht dagegen eine Lösung darin, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammenzuführen, dann gebe es keine Finanzierungsprobleme mehr.

Nach der Berichterstattung über finanzielle Schwierigkeiten der Pflegeversicherung hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag angekündigt, bald ein Konzept zur Stabilisierung der Pflegekasse vorzulegen. Die Probleme seien bekannt. Berichte über eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit wies Lauterbach jedoch zurück. Zwar stehe die Pflegeversicherung derzeit "unter Beitragssatzdruck", sie sei aber weder insolvent, "noch droht ihr die Insolvenz", sagte der Minister. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen könnten sich auf die Leistungen verlassen.

Lauterbach will Reformpläne "in wenigen Wochen" vorstellen

Offen lies Lauterbach dabei, ob und in welchem Umfang die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben werden sollen. Die Pläne würden "in wenigen Wochen" vorgestellt. Pflegekassen und Sozialverbände halten Beitragserhöhungen für unabwendbar, sofern der Bund die Pflegeversicherung nicht stützt.

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