Immerhin bei der Justiz in Baden-Württemberg scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Als zu Beginn des Prozesses gegen den Inspekteur der Polizei ständig davon die Rede war, dieser sei mit einer Kollegin noch auf einen "Absacker" in eine andere Kneipe gezogen, fasste sich Richter Volker Peterke ein Herz und fragte: "Was ist eigentlich ein Absacker?"
Angesichts des #MeToo-Falls bei der baden-württembergischen Polizei hat ein Professor von der Hochschule der Polizei schwere Vorwürfe gegen das Innenministerium erhoben. SWR Aktuell berichtete am 23. Juni:
Das Gesicht der Wertekampagne gegen Sexismus steht vor Gericht
Es geht zwar nur um das letzte Glas Bier oder Schnaps am Ende eines geselligen Abends, aber die Frage steht eben auch sinnbildlich für: Wie konnte der inzwischen freigestellte Inspekteur so tief sinken? Andreas R. steht seit über drei Monaten wegen sexueller Nötigung einer Untergebenen vor Gericht. Die Tat soll er bei einem nächtlichen "Absacker" in einer Bar verübt haben - er, der oberste uniformierte Polizist, der jüngste Inspekteur in der Geschichte Baden-Württembergs, das Gesicht der Wertekampagne gegen Sexismus, Rassismus und Extremismus bei der Polizei.
Abgesackt ist auch das Image der Polizei. Diese sollte eigentlich für Recht, Ordnung und Integrität stehen. Doch in Baden-Württemberg steht sie vor einem Scherbenhaufen. Der #Metoo-Fall erschüttert seit mehr als eineinhalb Jahren die Polizei und auch die Politik in Baden-Württemberg - ein Untersuchungsausschuss im Landtag nimmt seit September auch die Rolle von Innenminister Thomas Strobl (CDU) unter die Lupe.
Doch was ist, wenn Andreas R. am 14. Juli freigesprochen wird? Ein Szenario, das zumindest nicht ausgeschlossen scheint. Denn in dem Strafprozess geht es nicht um - zumindest ungewöhnliche - sexuelle Fantasien eines Mannes, der eigentlich qua Funktion ein Ausbund an Integrität sein müsste. Es geht darum, ob ihm nachgewiesen werden kann, dass er als Polizeichef die Untergebene genötigt hat, ihn intim zu berühren. Also: Machtmissbrauch. Karriere im Gegenzug für sexuelle Gefälligkeiten. Da bei der mutmaßlichen Tat vor der Bar nur die beiden dabei waren, müssen sich Richter, seine Beisitzerin und zwei Schöffinnen bei ihrem Urteil auf Indizien und Aussagen stützen. Nur: Andreas R. sagt nichts. Seine Verteidigung stellt wiederum ihn als Opfer dar. Und es muss wiederholt werden: Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt - wie immer - die Unschuldsvermutung.
Vorwürfe sexueller Nötigung gegen Inspekteur #MeToo-Fall bei BW-Polizei: Einzelfall oder strukturelles Problem?
Sexuell übergriffiges Verhalten durch Vorgesetzte habe viel mit Macht und Abhängigkeiten innerhalb der Polizei zu tun. Das erklärt Polizeiforscher Rafael Behr im SWR-Interview zur BW-Polizei-Affäre.
Was geschah nachts um 3 Uhr vor der Bar?
Es ist Freitag, der 12. November 2021, um 14:30 Uhr, als die Anwärterin auf den höheren Dienst für ein Personalgespräch ins Büro des Inspekteurs im Innenministerium kommt. Andreas R. erklärt der Frau, dass Polizeipräsidentin Stefanie Hinz ihn gebeten habe, sie bei ihrem Aufstieg als "Mentor" zu begleiten. Bei dem Gespräch wird Sekt getrunken. Gegen 22 Uhr ziehen der Inspekteur, die jüngere Beamtin und ein weiterer Kollege in eine nahe gelegene Kneipe, um weiter zu trinken. Kurz vor Mitternacht bietet der Kollege der Frau an, sie nach Hause zu fahren. Doch sie lässt sich von Andreas R. dazu bewegen, noch in eine Bar in Bad Cannstatt zu gehen. Der Inspekteur soll hier Stammgast und auch schon öfter in weiblicher Begleitung gewesen sein.
Die beiden gehen gegen 3 Uhr nachts vor die Tür. Im Prozess hat die Polizistin als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Doch so viel weiß man: Die Frau schildert die Situation in der Gasse neben der Kneipe so, dass der Inspekteur sie genötigt habe, ihn intim zu berühren. Sie habe zwar Ekel empfunden, sich aber wegen möglicher beruflicher Nachteile nicht getraut, sich zu widersetzen. Andreas R. sagte dagegen nach SWR-Informationen in einer ersten Befragung bei der Polizei, sie habe ihn beim Urinieren überrumpelt und intim berührt. Im Prozess dazu kein Wort vom Inspekteur. Der Angeklagte schweigt und beobachtet das Verfahren - an seiner Seite: seine Frau, mit der er einen Sohn hat.
"Keiner muss sich küssen lassen": Polizistin offenbart sich in Sprachnachricht
Am Freitag wurde vor Gericht eine Sprachnachricht des mutmaßlichen Opfers an ihren damaligen, verheirateten Freund erneut vorgespielt. Darin macht sie sich selbst schwere Vorwürfe. "Keiner muss sich küssen lassen", sagt die Polizistin weinend. Sie hätte schon früher nach Hause fahren sollen. "Ich war dumm, ich war naiv."
Sie ist wütend auf sich selbst, "weil ich ein Arschloch bin, weil ich es nicht geschafft habe, ihn wegzudrücken und nein zu sagen." Die Frau macht deutlich, dass sie Angst habe, den Inspekteur abblitzen zu lassen, weil sie sonst ihre Beförderung in den höheren Dienst abschreiben könnte. Sie hat demnach Sorge, der Inspekteur könne ihr wegen eines verletzten Egos "einen reinwürgen."
Ihr Anwalt Holger Rohne erläuterte, es sei völlig nachvollziehbar, dass seine Mandantin äußere, dass sie es nicht geschafft habe, den Inspekteur zurückzuweisen. Das sei die "typische Reaktion von Geschädigten von Sexualdelikten." Die Anwältin des Inspekteurs erklärte dagegen, hier äußere sich eine Frau, die Angst davor habe, ihren Freund zu verlieren.
Verschärftes Sexualstrafrecht machte Prozess erst möglich
Die zentrale Frage in diesem Verfahren: Hat Andreas R. seine höhere berufliche Stellung ausgenutzt, um die Frau, die vor Gericht als Nebenklägerin fungiert, zu sexuellen Handlungen zu bringen? Die Staatsanwaltschaft sagt ja und hat den Inspekteur wegen sexueller Nötigung nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch angeklagt. Hierbei macht sie sich zunutze, dass das Sexualstrafrecht 2016 verschärft worden ist.
Seitdem ist es keine zwingende Voraussetzung mehr, dass ein Opfer "erkennbaren Widerstand" zeigt. Stattdessen wird auch bestraft, "wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht". In diesem Fall fürchtete die Beamtin nach eigener Aussage, nicht in den höheren Dienst befördert zu werden, wenn sie sich den Wünschen des Vorgesetzten widersetzt.
Welche Rolle spielt das Video aus der Stuttgarter Bar?
Eine Überwachungskamera hat Andreas R. und die Polizistin in der Nacht zum 13. November stundenlang gefilmt. Das Video wurde im Prozess in voller Länge öffentlich gezeigt. In den ersten zwei Stunden der Aufnahmen ist zu sehen, wie der Inspekteur mit der Beamtin eng zusammensitzt. Sie küssen sich, umarmen sich und tauschen Zärtlichkeiten aus - oft neigt der Inspekteur den Kopf zu ihr herüber. Doch es ist weiter offen, was vor der Tür der Kneipe geschah, als es zu intimen Berührungen gekommen sein soll. Vor der Tür gab es keine Überwachungskamera. Auch nach der Rückkehr der beiden von der Straße ist kaum eine Veränderung im Verhalten feststellbar.
Während die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage argumentieren, die Frau habe sich nicht getraut, sich gegen den Chef zu wehren, sieht die Verteidigung das ganz anders. "Sie suchte und verlangte nach seiner Aufmerksamkeit und Zuneigung." In einer Erklärung der Verteidiger vom ersten Prozesstag heißt es weiter, man habe es hier mit einer Frau zu tun, "deren beruflicher und persönlicher Lebensweg dadurch geprägt war, dass sie bewusst ältere, höher gestellte Männer suchte, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen." Andreas R. müsse freigesprochen werden". Es gibt in diesem Verfahren ein Opfer, und das ist der Angeklagte, der von bestimmten lokalen Medien mit Unterstützung der politischen Opposition vorverurteilt wurde." Ricarda Lang, Verteidigerin von Andreas R., sieht in dem Video aus der Kneipe einen Beweis für die Unschuld.
Warum findet der Prozess größtenteils ohne Öffentlichkeit statt?
Der Angeklagte schweigt, das mutmaßliche Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, das wohl wichtigste Beweismittel- ein Audio-Mitschnitt eines Gesprächs der beiden - wurde hinter verschlossenen Türen angehört. Für Beobachter und Medien ist es nicht ganz leicht, sich ein umfassendes Bild zu machen.
Hinzu kommt: Auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am 7. Juli werden aller Voraussicht nach ohne Öffentlichkeit vorgetragen. Grund ist ein Passus im Gerichtsverfassungsgesetz, der 2013 zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs geschaffen wurde. Darin heißt es: "Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde." Immerhin: Das Urteil am 14. Juli soll öffentlich verlesen werden.
Dokumentiert der Audio-Mitschnitt die Tatmotivation?
Eine große Rolle bei der Beweisaufnahme spielt ohne Zweifel der Audio-Mitschnitt eines Videotelefonats. Wenige Tage nach dem Kneipenbesuch kommt es auf Betreiben von Andreas R. zu einem Videotelefonat, das die Beamtin im Homeoffice heimlich mit dem Smartphone akustisch mitschneidet. Es wird im Prozess ohne Öffentlichkeit angehört. Nach SWR-Informationen versuchte der Inspekteur die junge Frau darin zu überreden, sich mit ihm einzulassen. Demnach versichert er in dem Gespräch mehrfach, dass sie durch den privaten Kontakt auch beruflich nur Vorteile haben werde.
Er werde ihr helfen, sie in den höheren Dienst zu bringen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mitschnitt die Tatmotivation dokumentiert. Zwei Tage später berichtet die junge Frau Polizeipräsidentin Hinz von den Geschehnissen in und vor der Bar und dem Videotelefonat. Kurz danach verbietet Hinz dem Inspekteur das Führen seiner Dienstgeschäfte und zeigt ihn an.
Anklage wegen sexueller Belästigung bei Polizei Weitere juristische Niederlage für Polizeiinspekteur in BW
Der Beamte hatte gegen einen heimlichen Mitschnitt einer Polizistin geklagt, die er sexuell belästigt haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht die Beamtin jedoch im Recht.
Unantastbar? - Erkenntnisse aus dem Verfahren
Aber was hat der Prozess bisher eigentlich zutage gefördert? Vor allem Dinge, die man einem Inspekteur der Polizei nicht zugetraut hätte. Andreas R. soll laut Nebenklage seine sexuellen Fantasien über Jahre an Untergebenen ausgelassen haben. Er ging dabei scheinbar so unvorsichtig vor, dass der Eindruck entsteht: Hier hält sich jemand womöglich für unantastbar.
Ein krasses Beispiel: Am 9. Mai schildert die Nebenklage anhand eines Chatverlaufs, dass Andreas R. nicht das erste Mal eine Anwärterin für den höheren Dienst ins Visier genommen habe. Demnach soll der Inspekteur schon 2019, als er noch LKA-Vizepräsident war, die Karriere der jungen Frau mit dem Vornamen J. gefördert und etwas mit ihr angefangen haben. Er soll ihr Nacktbilder und -videos von sich geschickt haben. Ihr Freund entdeckt die Bilder auf ihrem Tablet-Computer und konfrontiert sie damit. Die Polizistin erklärt laut Nebenklage, es sei der "Fetisch des Inspekteurs", gegen den sie nichts unternehmen könne. Der Mann entschließt sich, Andreas R. per Whatsapp zu konfrontieren. Die beiden duzen sich.
Verteidigung wird wohl Freispruch fordern
Die Polizistin und der Mann werden später im Prozess gehört - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Anwältin des Inspekteurs hatte der Nebenklage schon im Mai vorgeworfen, sie werfe mit Schmutz. Die Bilder und Videos seien durch eine Straftat erlangt worden. Die Frau, die die Bilder bekommen habe, habe außerdem eine außereheliche Beziehung mit dem Inspekteur unterhalten - also alles einvernehmlich, ist die Botschaft.
Zu erwarten ist, dass die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten fordern wird. Schon am ersten Prozesstag war die Anwältin Lang zum Gegenangriff übergegangen. In einer Erklärung, die im Gerichtssaal verteilt wurde, schrieb sie, die Frau sei keinesfalls das "wehrlose Opfer", als das sie sich darstelle. Sie sei "Kriminalhauptkommissarin, die nicht nur als Polizeibeamtin Berufszeugin, sondern auch Waffenträgerin ist. Sie war auch im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten tätig". Sie habe in dem Verfahren Beweise vernichtet und gelogen.
So habe sie in ihrer ersten Vernehmung verschwiegen, dass sie zu einem anderen, deutlich älteren und verheirateten Vorgesetzten im Ministerium seit Monaten ein intimes Verhältnis unterhalten habe. Polizeipräsidentin Hinz bestätigte in ihrer Vernehmung als Zeugin, dass auch sie erst Monate nach der Anzeige von dem anderen Verhältnis der Polizistin mit einem Kollegen erfahren hat.
Die Erklärung der Anwältin hat jetzt ein juristisches Nachspiel. Denn das mutmaßliche Opfer des Inspekteurs hat vor kurzem einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verteidigerin gestellt. Sie will der Anwältin in einem Zivilprozess "unzulässige Verdachtsäußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen" untersagen lassen.
Könnte Inspekteur bei Freispruch wieder zurück auf seinen Posten?
Grundsätzlich ist nach Paragraf 177 wegen sexueller Nötigung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Sollte Andreas R. verurteilt werden, kommt es auf die Höhe der Strafe an, wie es mit ihm als Polizeibeamten weitergeht. Nur bei einer Strafe von über einem Jahr auf Bewährung wird das Beamtenverhältnis automatisch beendet. Liegt die Strafe darunter, muss das Innenministerium das Disziplinarverfahren wieder aufnehmen.
Das Ministerium müsste nach SWR-Informationen im Fall eines Freispruchs oder einer relativ geringen Strafe schnell darüber entscheiden, ob dem Inspekteur weiter das Führen der Dienstgeschäfte verboten wird - und er damit nicht auf seinen Posten zurückkehren kann. Dem Vernehmen nach hat Andreas R. insofern schlechte Karten für eine Rückkehr auf seine alte Stelle, weil seine Probezeit noch lief, als er wegen der Vorwürfe freigestellt wurde.
Ende Mai hatte Innenminister Strobl im Landtag eine Rückkehr des Inspekteurs auf seinen Posten quasi ausgeschlossen. "Ich kann mir persönlich nur schwer vorstellen, dass es eine Rückkehr in das Amt des höchsten uniformierten Polizisten im Land geben kann." Da spreche er auch für sehr viele in der Polizei Baden-Württemberg. Strobl stellte klar: "Unabhängig vom Strafverfahren und dessen Ausgang liegen Sachverhalte auf dem Tisch, die weder mit der Polizei noch mit einer Führungsfunktion bei der Polizei vereinbar sind."
Strobl und die Konsequenzen der Polizei-Affäre
Im Innenministerium wird der Skandal intern als "Katastrophe" für den Ruf der Polizei gewertet. Der Minister selbst hatte sich schon zu Beginn der Affäre um den Inspekteur mit einer rechtlich umstrittenen Aktion in die Bredouille gebracht. Er gab Ende 2021 heimlich ein Schreiben des Anwalts von Andreas R. an eine Zeitung weiter. Die Staatsanwaltschaft wollte ermitteln, bekam dafür vom Innenministerium aber keine Ermächtigung. Vier Monate lang blieb unklar, wer das Schreiben durchgestochen hat. Bis Strobl Anfang Mai einräumte, es selbst veranlasst zu haben. Die Opposition forderte Strobls Rücktritt. Der CDU-Politiker lehnte das ab und bekam Rückendeckung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft dann auch gegen Strobl wegen der Weitergabe des Anwaltsschreibens. Kurze Zeit später wurde im Landtag der Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ende Oktober 2022 wurde das Angebot der Staatsanwaltschaft bekannt, das Verfahren gegen Strobl einzustellen, wenn er eine Geldauflage von 15.000 Euro bezahlt. Der Innenminister akzeptierte und holte sich dafür Unterstützung von der CDU-Fraktion.
Doch nun wird CDU-intern diskutiert, ob der 63-jährige Strobl unter diesen Umständen noch CDU-Landeschef und Innenminister bleiben kann. Als möglicher Aspirant auf den CDU-Landesvorsitz gilt Fraktionschef Manuel Hagel (35). Die Entscheidung fällt spätestens am 18. November, beim Landesparteitag in Reutlingen. Strobl führt den bundesweit zweitgrößten CDU-Landesverband seit zwölf Jahren. Aber auch Kritiker des Ministers verweisen immer wieder darauf, dass es dem Heilbronner schon mehrfach in seiner politischen Karriere gelungen sei, sich aus schwierigen Situationen zu befreien und sich auf seinem Posten zu halten.