Das Landgericht Stuttgart hat einen ehemaligen Geschäftsführer einer Waiblinger Zeitarbeitsfirma zu über viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesagentur für Arbeit waren Unregelmäßigkeiten beim Kurzarbeitergeld aufgefallen. Das Bild zeigt den Schriftzug am Gerichtsgebäude.

Rufschädigung?

Polizei-Affäre: Mutmaßliches Opfer sexueller Belästigung wehrt sich

Stand

Der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei in BW zieht weitere Kreise. Die Frau, die ihn der sexuellen Belästigung beschuldigt, geht nun gegen Aussagen der Verteidigung des Polizei-Inspekteurs vor.

Der Prozess wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes beschäftigt nun auch eine andere Kammer des Stuttgarter Landgerichts. Nach Angaben eines Gerichtssprechers von Mittwoch wird kommende Woche fast zeitgleich zum Strafprozess gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung die mündliche Verhandlung in einem zivilrechtlichen Verfahren eröffnet.

Die Erstatterin der Anzeige im sogenannten Polizei-Prozess hatte als Nebenklägerin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verteidigerin des Inspekteurs gestellt. Nach Angaben des Gerichts-Sprechers möchte die Frau, dass die Anwältin bestimmte Äußerungen und Behauptungen unterlassen muss, die diese in einer Pressemitteilung zu Prozessbeginn verbreitet hatte.

Verteidigung warf Frau vor, ältere, mächtige Männer auszunutzen

In der im Gerichtssaal verbreiteten Erklärung hatte die Verteidigung des Inspekteurs der heute 34 Jahre alten Nebenklägerin vorgeworfen, bewusst ältere und höher gestellte Männer gesucht zu haben, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen. Sie habe zudem mehrfach der Polizei die Unwahrheit gesagt. Der angeklagte Polizei-Inspekteur sei das Opfer und müsse freigesprochen werden. Nach Angaben des Landgerichts wehrt sich die Nebenklägerin nun gegen "unzulässige Verdachtsäußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen", außerdem würden Inhalte aus ihrem Privat- und Intimbereich verbreitet. Die Frau sehe darin eine Rufschädigung und eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, so ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts gegenüber dem SWR. Laut Gericht hält die Verteidigerin des Polizei-Inspekteurs hingegen alle Aussagen für zulässig.

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Hintergrund: Prozess um sexuelle Belästigung

In dem Prozess wird dem höchsten Polizisten in Baden-Württemberg von der Frau sexuelle Belästigung vorgeworfen. Am 7. Juli werden vor dem Landgericht die Plädoyers erwartet, am 14. Juli soll es das Urteil geben. Der Inspekteur der Polizei soll die junge Polizeibeamtin im November 2021 bei einem Kneipenbesuch sexuell genötigt haben. Er ist inzwischen freigestellt und muss sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob er als ranghöchster Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen.

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