Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat die Beschwerde des ranghöchsten Polizei-Inspekteurs gegen einen heimlichen Telefonmitschnitt zurückgewiesen. Der Inspekteur soll den Ermittlungen zufolge vor mehr als einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Diese soll Teile eines Videotelefonats mitgeschnitten haben, bei dem der Inspekteur die fraglichen Äußerungen getätigt haben soll.
Aufzeichnung gilt als Beweismittel
Die Beamtin hatte das Verfahren mit der Aufzeichnung des Telefonats ins Rollen gebracht. Deshalb wurde auch gegen sie ermittelt, kurz vor Weihnachten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Für die Polizistin habe die Gefahr bestanden, vom Inspekteur weiter zu sexuellen Handlungen genötigt zu werden. Mit der Aufzeichnung des Gesprächs habe sie Beweismittel geschaffen und es handle sich um einen rechtfertigenden Notstand, lautete die Begründung der Staatsanwaltschaft.
Dagegen hatte der Inspekteur Beschwerde eingelegt. Diese wurde zurückgewiesen, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft dem SWR bestätigte. Ende April beginnt vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen den Polizeiinspekteur wegen sexueller Nötigung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine berufliche Position bewusst ausgenutzt zu haben.
Innenminister Strobl steht wegen eines Schreibens unter Druck
Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet mutmaßliche sexuelle Belästigung bei der Polizei sowie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.