Kann Polizei-Führung sich selbst reformieren?

Polizei-Affäre: Scharfe Kritik an Reformplänen des Innenministers

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Marc-Julien Heinsch
SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch Autor Bild

BW-Innenminister Strobl ist kein politischer Befreiungsschlag gelungen. Nachdem er seine Konsequenzen aus der Polizei-Affäre vorgestellt hat, sprachen Landtagsabgeordnete von einem "PR-Gag".

Die Reformvorhaben für die Polizei von BW-Innenminister Thomas Strobl (CDU) haben am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg heftige Kritik hervorgerufen. Seit Monaten steht Strobl unter Druck. Unter seiner Führung kam es in der Landespolizei wohl zu Machtmissbrauch auf höchster Ebene - die Polizei-Affäre.

Immer wieder bemühte Strobl in der Folge ein bekanntes Zitat - so auch am Mittwoch wieder im Plenarsaal: "Ja, der Satz ist von Max Frisch, dass Krise ein produktiver Zustand ist." Eigentlich geht der Satz des berühmten Schriftstellers aber noch weiter: "Man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Katastrophale Zustände sieht die Opposition in Strobls Innenministerium, sein Krisenmanagement stößt auf wenig Gegenliebe.

Strobl-Plan: Kann die Polizei-Führung sich selbst reformieren?

Am Dienstag erst hatte Strobl einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem er die Landespolizei - und sich selbst - aus der Krise führen will. Unter anderem wird der Posten des Inspekteurs abgeschafft und die Aufgaben auf ein Team unter Führung der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz übertragen. Anders ausgedrückt: Es geht um den Wandel in der Führungskultur der Polizei. Den soll die übrige Führungselite der BW-Polizei nun selbst herbeiführen.

"Im Innenministerium unter Minister Strobl wurde eine Clique installiert, die rechtsstaatliche Grundsätze, das verfassungsgemäße Prinzip der Bestenauslese, bei Stellenbesetzungen bereitwillig für offensichtlich politisch motivierte Ziele des Innenministers außen vor gelassen hat."

Bei Strobls Fünf-Punkte-Plan handle es sich um keinen Befreiungsschlag, sondern eher um einen "Schaumschlag", sagte die FDP-Abgeordnete Julia Goll am Mittwoch. Im Innenministerium sei unter Strobls Führung eine Clique installiert worden, die offene Stellen in der Polizeiführung nach den politischen Zielen des Innenministers besetzt hätte. Das habe der Untersuchungsausschuss belegt. Goll forderte erneut ein Disziplinarverfahren gegen den freigestellten Inspekteur der Polizei.

Einen "PR-Gag" nannte SPD-Mann Sascha Binder Strobls Plan. "Nichts wird besser mit diesem Team, Herr Minister." Die Einzigen, die bei dieser Entscheidung aufgeatmet haben dürften, seien die, die bislang schon vom System profitiert hätten. Der innenpolitische Sprecher der Grünen Oliver Hildenbrand sprach von einer Schweigekultur in der Landespolizei. Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sagte mit Verweis auf das Innenministerium: Der Fisch stinke vom Kopf. Auch ein Rücktritt Strobls wurde erneut gefordert.

BW-Innenminister räumt Fehler bei Beförderungen ein

Strobl sagte am Mittwoch, man könne bei Beurteilungen von Polizisten unterschiedlicher Meinung sein. Möglicherweise seien auch Fehler passiert. Dagegen wies Strobl mit aller Entschiedenheit den Vorwurf zurück, es gebe in der Führung kriminelle Methoden oder gar eine Clanstruktur.

Das seit Jahren praktizierte System werde jedenfalls überarbeitet, dabei werde jeder Stein umgedreht, bekräftigte Strobl. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Sascha Binder, zweifelte dagegen am Gestaltungswillen des Innenministers und forderte künftig mehr Kontrolle bei der Auswahl von Führungspersonal in der Polizei.

Vergangene Woche hatten im Rahmen des Untersuchungsausschusses Landtagsabgeordnete von "Machtmissbrauch" der Polizeiführung bei Beförderungen gesprochen. Zuvor hatten dort Spitzenbeamte von Tricksereien bei Stellenvergaben, Vetternwirtschaft oder Drohanrufen berichtet. Der Untersuchungsausschuss beleuchtet unter anderem, wie es dazu kam, dass ausgerechnet Andreas R. ins Amt des ranghöchsten Polizisten befördert wurde.

Der, so zeigte sich später, nutzte seine Machtposition offenbar aus, um sich jüngeren Polizistinnen, die von ihm abhängig waren, sexuell anzunähern. Im Prozess um die strafrechtlich relevante sexuelle Nötigung einer Beamtin wurde Andreas R. zuletzt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat aber bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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