Ein 67-jähriger frühere Musiklehrer ist am Dienstag vor Gericht des sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Drei Monate gelten durch eine dreimonatige Untersuchungshaft als verbüßt. Die Verteidigung des Angeklagten hat bekannt gegeben, möglicherweise Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht überzeugt: Musiklehrer hatte mehrfach Sex mit 13-Jährigen
Der Vorsitzende Richter am Mannheimer Landgericht, Joachim Bock, erklärte, die Schilderungen der beiden Nebenklägerinnen, die Opfer der Übergriffe waren, seien überzeugend gewesen. Der Angeklagte hatte demnach an der Musikschule in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zwischen 2012 und 2017 ein System geschaffen, bei dem er sich in seinem Haus mit jungen Frauen umgab.
Offensichtlicher Teil des Systems war eine distanzlose Körperlichkeit mit Küssen auf den Mund zur Begrüßung und ein leichtbekleideter Umgang in dem Haus. Dann seien "Dinge passiert, die nicht hätten passieren dürfen, Grenzüberschreitungen und strafbare Handlungen", so Richter Bock.
Die absolute Begeisterung der 12 bis 16 Jahre alten Mädchen für die Musik und für ihn als "Held" habe er ausgenutzt. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts mehrere Male Sex mit Mädchen im Alter von 13 Jahren. Der Angeklagte hatte im Prozess ein Teilgeständnis für die Taten abgelegt. Das Gericht stellte aber auch fest, dass es sich nicht um massenhaften sexuellen Missbrauch gehandelt habe.
Der frühere Musiklehrer und gelernte Gitarrist hatte im Prozess ausgesagt, er habe seine Schülerinnen und Schüler meist in Gruppen unterrichtet, zum Beispiel in Band-Projekten. Das Spielen von Klavier, Keyboard und Saxophon habe er sich selbst beigebracht.
Geschädigte zeigen Musiklehrer erst nach vielen Jahren an
Die insgesamt vier Geschädigten hatten sich erst Jahre später zu einer Anzeige entschlossen, das Verfahren zog sich dann in die Länge. Allein die Ermittlungen nahmen zwei Jahre nach der Strafanzeige im Jahr 2020 in Anspruch.
Zum Prozessauftakt im September war der 67-jährige Angeklagte entspannt aufgetreten. Die Urteilsverkündung am Dienstag nahm er ohne besondere Gefühlsregungen hin. Der Prozess lief auf Antrag der Verteidigung größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit.