In Ludwigshafen beispielsweise haben seit Anfang November bereits 26 Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Geburtenregister beim Standesamt ändern lassen, weitere 47 Änderungen sind bereits beantragt.
Zum Vergleich: Vor der Gesetzesänderung gab es in Ludwigshafen in den vergangenen drei Jahren gerade mal zwei solche Änderungen. In Speyer waren es seit 2020 jährlich zwischen einer und maximal sechs Änderungen. Nun sind es in nicht einmal einem Monat bereits 13.
Neues Gesetz bringt viel Mehrarbeit für Standesämter
Der Speyerer Standesamtsleiter Hartmut Jossé sagte dem SWR, er sehe hier eine zusätzliche Arbeit auf das Standesamt zukommen, "die uns extrem belasten könnte."
Auch in den kleineren Städten der Pfalz ist die Nachfrage seit November sprunghaft angestiegen. In Landau sind bereits zwölf Geschlechtseinträge und Vornamen geändert worden, in Frankenthal elf und in Neustadt fünf. Und auch in diesen Städten liegen bereits Dutzende neuer Anträge auf dem Schreibtisch. Bisher ist übrigens noch kein Antrag abgelehnt worden.
Vornamen meist in weibliche oder männliche geändert
Die Mehrzahl der Pfälzerinnen und Pfälzer, die ihr Geschlecht und ihre Vornamen im sogenannten Personenstandsregister beim Standesamt ändern ließen, sind volljährig. Die meisten wollten eine Änderung von männlich auf weiblich oder umgekehrt. In Ludwigshafen beispielsweise haben 24 Menschen ihr Geschlecht auf weiblich ändern lassen, 18 auf männlich und eine Person auf divers.
Bisher haben nur wenige Menschen in der Pfalz beide Geschlechter eintragen lassen (divers) oder die Geschlechtsangabe ganz streichen lassen. Aber die Anträge zeigen, dass auch diese Zahl steigt. So laufen in Landau inzwischen vier Anträge auf Streichung der Geschlechtsangabe oder auf die Bezeichnung divers, in Neustadt sind es sechs und in Ludwigshafen fünf.
Skurril: Es gibt auch Menschen, die sich gleich fünf neue Vornamen eintragen lassen, teils auch Doppelnamen.
Wie kann man Geschlecht und Vornamen ändern lassen?
Durch das neue Bundesgesetz ist es relativ unbürokratisch möglich, seinen Geschlechtseintrag und seine Vornamen ändern zu lassen. Seit dem 1. August kann das beim Standesamt der Gemeinde, in der man wohnt, per Formular beantragt werden.
Nachdem der Antrag gestellt ist, bietet das jeweilige Standesamt innerhalb von drei Monaten einen Termin an. Dabei muss der oder die Antragstellende dann vor Ort erklären, dass die urkundliche Änderung des Geschlechts und Vornamens gewollt ist. Danach wird der Eintrag in der Geburtsurkunde geändert, manchmal auch in anderen Dokumenten wie der Eheurkunde. Falls die Person nicht dort geboren wurde, wo sie wohnt, wird die Erklärung an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Was ist mit Reisepass, Führerschein und Co.?
Die urkundliche Änderung beim Standesamt ist die Voraussetzung dafür, andere Dokumente wie Reisepass, Personalausweis und Führerschein ändern lassen zu können. Die verlieren mit dem Eintrag automatisch ihre Gültigkeit. Deshalb sollten sie auch unbedingt direkt nach dem Eintrag neu extra beantragt werden. Die Änderung im Geburtenregister kostet 45 Euro, eine Bescheinigung und auf Wunsch eine neue Geburtsurkunde jeweils 13 Euro.
Vor der Gesetzesänderung galt das sogenannte Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig erklärt worden war. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen mussten zwei Gutachten vorlegen und einen Gerichtsbeschluss erwirken, um ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen.