Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beschäftigt sich zum zweiten Mal nach 2018 mit dem Lärm in der Heidelberger Altstadt. Anwohner verlangen die Ausweitung der Sperrzeiten, also kürzere Kneipen-Öffnungszeiten.
Aktuelles Lärmgutachten
Das Gericht hörte bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag einen Lärmgutachter, der auch Tonbeispiele aus ausgewählten Nächten vorspielte. Geschrei und Dauerlärm waren deutlich zu hören. Übliche Lärmgrenzwerte wurden bei der Messung an zwei Wohnungsfenstern der Kläger deutlich überschritten.
Heidelberger Gastwirte sehen sich in Existenz bedroht
Der Verwaltungsgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob die Stadt Heidelberg kürzere Kneipen-Öffnungszeiten verordnen muss. Die Anwohner argumentieren, gestützt durch das aktuelle Lärmgutachten, dass nur so die Einhaltung einer Nachtruhe möglich sei. Die Gastwirte sehen durch eine Beschneidung der Öffnungszeiten ihre Existenz bedroht. Rund 40 Anwohner, Gastwirte und Vertreter der Stadt verfolgten am Donnerstag die Verhandlung. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch veröffentlicht.
Als Kläger tritt eine Gruppe von Altstadtbewohnern auf, rund 30 Menschen haben sich der Initiative angeschlossen. Sie fühlen sich nachts massiv durch Lärm, Verschmutzung und "Krakeeler" gestört und wollen erreichen, dass die Sperrzeiten werktags auf Mitternacht und am Wochenende auf 1 Uhr festgesetzt werden.
2018 gab es bereits eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und im weiteren Verlauf eine erneute Klage der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, die widerum schon über fünf Jahre zurückliegt. Das Verwaltungsgericht Kalrsruhe entschied dann, dass Kneipen und Gaststätten in Heidelberg um Mitternacht schließen müssen. In den Nächten auf Samstag und Sonntag sollte die maximale Öffnungszeit 2:30 Uhr sein.
Gemeinderat wenig kompromissbereit
Der Gemeinderat in Heidelberg zeigte sich allerdings in der Vergangenheit in dieser Frage wenig kompromissbereit. Die Stadtverwaltung Heidelberg legte dementsprechend Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ein. Ebenso die Kläger, weil ihre Maximalforderung nicht erfüllt war.
In der Zwischenzeit lagen die Öffnungszeiten bei 1 Uhr unter der Woche und in den Nächten auf Samstag und Sonntag und vor Feiertagen bei 4 Uhr morgens. Das gilt für den Altstadtbereich mit den meisten Kneipen. Im übrigen Stadtgebiet bleibt es bei der Landesregelung, also bis 3 Uhr morgens an normalen Tagen und bis 5 Uhr morgens in den Nächten auf Samstag und Sonntag.
Stadt Heidelberg bringt Lärmschutzfenster ins Spiel
Der Gemeinderat hatte auch lärmmindernde Maßnahmen beschlossen und den kommunalen Ordnungsdienst aufgestockt. Vertreter der Stadt betonten, dass kürzere Öffnungszeiten, also längere Sperrzeiten, nicht die einzige mögliche Maßnahme seien. Es könne auch mit Schallschutzfenstern gearbeitet werden.