Fake-Depots gaukelten Gewinn vor

Rund 800 Opfer: Trio wegen Anlagebetrugs im Internet in Mannheim vor Gericht

Stand
Autor/in
Annika Schomburg
Janina Hecht
Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim

Eine Frau und zwei Männer müssen sich vor dem Mannheimer Landgericht wegen Anlagebetrugs im Internet ("Cybertrading-Fraud") verantworten. Der Schaden: über fünf Millionen Euro.

Vor dem Mannheimer Landgericht müssen sich seit Dienstag eine Frau und zwei Männer wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in mehreren Fällen und Mitgliedschaft in einer Bande verantworten. Laut Gericht sollen die drei Angeklagten zwischen 2018 und 2020 sogenannten "Cybertrading-Fraud" begangen haben. Dafür sollen sie verschiedene Betreiber von Trading-, beziehungsweise Online-Plattformen unterstützt haben, die auf Anlagebetrug ausgerichtet sind.

Was ist Cybertrading-Fraud?

Die Masche von Cybertrading-Fraud-Kriminellen ist laut Polizei immer die gleiche: Sie veröffentlichen auf Nachrichtenportalen oder Social-Media-Seiten Anzeigen, die wie redaktionelle Online-Artikel aussehen. In diesen vermeintlichen Artikeln werden (nichtsahnende) Prominente zitiert. Sie sollen darin angeblich verraten, wie sie mit scheinbar todsicheren Geldanlagen vermeintlich ein Vermögen gemacht haben. Über Links werden dann Interessenten auf professionell wirkende Anlage-Plattformen weitergeleitet und ein Kontakt zu vermeintlichen Anlageberatern hergestellt. Am Ende wird das Geld aber keineswegs sicher angelegt, sondern verschwindet in den kriminellen Netzwerken.

Fälle von Cybertrading-Fraud gibt es in Deutschland immer häufiger. Der SWR hat zum Beispiel im Oktober 2024 über einen solchen Betrugs-Fall berichtet:

Gefälschte Depots gaukelten Gewinne vor

Auch in diesen Fällen sollen die Angeklagten Menschen mit angeblichen Zitaten und Fotos von Prominenten auf die Handelsplattformen mehrerer vermeintlicher Finanzdienstleister gelockt haben. Die Opfer sollen zudem Anrufe aus dafür extra gegründeten Call Centern und von angeblichen Kundenberatern erhalten haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden den Opfern falsche Versprechungen gemacht und hohe Renditen in Aussicht gestellt. Außerdem soll den Anlegern der vollständige Einlagenschutz zugesichert worden sein.

Um den Zugang zu einem Online-Depot zu bekommen, sollten die Opfer als Erstanlage mindestens 250 bis 500 Euro investieren. Das Online-Depot bezeichnete der Staatsanwalt bei Prozessauftakt als "Total-Fälschung". In den Depots wurde eine gefälschte "Gewinnentwicklung" angezeigt, um die Anleger dazu zu bringen, noch mehr Geld zu investieren. Wollten sich die Kunden ihre Gewinne auszahlen lassen, sei das in diesem Moment nicht möglich gewesen oder ihnen seien lediglich kleine Beträge rücküberwiesen worden, so der Staatsanwalt. In den Depots sollen auch falsche Verluste angezeigt worden sein. Um diese zu kompensieren, habe man den Opfern geraten, erneut zu investieren.

Mannheimer Landgericht: Wirtschaftsstrafkammer
Mannheimer Landgericht: Wirtschaftsstrafkammer

Staatsanwalt: Mitglieder in einem "Geldwäschenetzwerk"

Um den Betrug zu ermöglichen, sollen die Angeklagten unter anderem Briefkastenfirmen samt Firmenkonten gegründet haben, auf die die Anleger das Geld einzahlten. Sie sollen die Geldeingänge überwacht und das Geld dann ins Ausland überwiesen haben. Der Staatsanwalt sprach von einem "Geldwäschenetzwerk", bei dem die drei Angeklagten mitgearbeitet haben sollen.

Insgesamt sollen die drei Angeklagten mehr als 800 Menschen dazu gebracht haben, Geld anzulegen. Dem Gericht zufolge entstand ein Gesamtschaden von rund 5,1 Millionen Euro. Zwei der Angeklagten, ein Mann und eine Frau, sollen Provisionen für jede Geldanlage kassiert haben. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Der Mann soll eine Werbefirma besessen haben. Der dritte Angeklagte, von Beruf Versicherungsvermittler, war laut Staatsanwaltschaft nur eine Art Assistent. Er soll ein monatliches Gehalt von rund 2.500 Euro bekommen haben.

Urteil in Mannheim soll im März 2025 verkündet werden

Der Prozess in Mannheim wird vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verhandelt. Die angeklagte Frau hat drei Anwälte mit ihrer Verteidigung beauftragt, ihre beiden Mitangeklagten haben jeweils zwei Verteidiger. Im weiteren Verlauf des Prozesses soll stellvertretend eine Auswahl von Geschädigten aussagen. Das Urteil soll Anfang März verkündet werden.

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