In Heidelberg, Mannheim sowie Sinsheim und Weinheim (beide Rhein-Neckar-Kreis) gelten an Silvester die bundesweiten Vorschriften. Das bedeutet: Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht ist grundsätzlich erlaubt. Nicht erlaubt: Das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Auch in Gebieten mit vielen Fachwerkhäusern ist das Böllern untersagt. Das legt das Bundesinnenministerium fest.
Besondere Regeln in Mosbach und Ladenburg
Wegen der hohen Dichte an Fachwerkhäusern ist die historische Altstadt in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) besonders von dem Verbot betroffen. In der Fußgängerzone und rings um den Marktplatz dürfen keine Silvesterraketen abgeschossen werden. In Ladenburg (Rhein-Neckar-Kreis) gilt in der gesamten Altstadt ein Böllerverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit einer hohen Bußgeldstrafe rechnen. Und auch in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) gilt ein Verbot in Teilen der Altstadt - auch hier stehen zahlreiche Fachwerkhäuser, nicht nur direkt am Marktplatz.
Verkauf von Feuerwerk: Kontrollen durch die Stadt Mannheim
Beim Verkauf von Feuerwerkskörpern soll es in den nächsten Tagen im Einzelhandel in Mannheim Stichprobenkontrollen geben. Vor allem die Altersbeschränkung und die Zulassung des Feuerwerks sollen kontrolliert werden. Die Stadt Mannheim empfiehlt den Kunden, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und einer Zulassungsnummer zu kaufen. Die Verpackung soll beim Kauf unbeschädigt sein.
Die wichtigsten Fragen und Antworten Raketen, Böller, Feuerwerk: Darauf muss man an Silvester achten
Ab wann wird Feuerwerk verkauft? Wann und wo darf man sie zünden? Kann man Feuerwerkskörper aus dem vergangenen Jahr noch verwenden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sicherheitstipps für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Die Stadt Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) empfiehlt beispielsweise, einige Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, um die Zahl der Einsätze für Rettungskräfte zu reduzieren. Eigentlich klar und dennoch immer wieder Thema: Kinder sollten keine Feuerwerkskörper zünden. Außerdem solle man brennbare Gegenstände vom eigenen Balkon oder der Terrasse wegräumen. So kann sich nichts versehentlich entzünden, sollte ein Feuerwerkskörper dort landen und weiterglimmen. Türen und Fenster sollen sorgfältig verschlossen werden. Nach dem Zünden der Raketen soll außerdem ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Nach dem 1.1. dürfen Raketen, Knallkörper und andere Pyrotechnik nur noch mit einer Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Kommune gezündet werden.