Zwei Polizisten der Reiterstaffel Mannheim haben Vorwürfe der Tierquälerei vor Gericht zurückgewiesen. Einer der Angeklagten rechtfertigte drei Schläge mit einer Gerte auf das Gesäß des Pferdes Corleone beispielsweise damit, er habe verhindern wollen, dass sich das Tier auf die Hinterbeine stelle. "Es waren keine gewaltvollen Schläge, aber eine Gerte hat nur Sinn, wenn sie einen entsprechenden Effekt hat", sagte der 57-Jährige am Donnerstag am Amtsgericht Mannheim.
Zeugin: Tier wurden "als Spielzeug, aber nicht als Lebewesen behandelt"
Eine frühere Kollegin sagte als Zeugin indes aus, es habe ein rauer Ton geherrscht, Pferde und Menschen seien angebrüllt und Tiere mit Schlägen bestraft worden. "Die Pferde wurden nur als Spielzeug, aber nicht als Lebewesen behandelt. Die Zustände waren so nicht tragbar", begründete sie ihre Anzeige.
Nach zwei Jahren habe sie die Reiterstaffel wieder verlassen, sagte die Frau. "Es hat mich letztlich meinen Kopf gekostet, aber ich will wieder in den Spiegel schauen können." Ihre Ansichten für gewaltfreiere Dressuren seien von den erfahrenen Kollegen stets belächelt und ihre Kritik als die eines "hysterischen Pferdemädchens" abgetan worden.
Vorwürfe: Schläge und Pfefferpaste am Futtertrog
Den Beamten wird zur Last gelegt, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Sie sollen Schmerzen ihrer Dienst-Pferde billigend in Kauf genommen haben. Die vorgeworfenen Fälle sollen sich in den Jahren 2019 bis 2021 ereignet haben.
Der 57-jährige Beamte verwies auf seine langjährige Erfahrung - er kenne Corleone "in- und auswendig". Das Tier sei ein "Problempferd" und die bei dem Vorfall darauf sitzende Beamtin sei noch relativ unerfahren gewesen. Schon in Übungseinheiten zuvor habe sich das Tier auffällig nervös verhalten. Da es unruhig war, habe er mit der Gerte "dreimal bei mittlerer Intensität" aufs Gesäß geschlagen. Außerdem soll der Beamte am Futtertrog eines Pferdes eine Pfefferpaste aufgetragen haben, um das Tier wegen Fehlverhaltens zu bestrafen.
Polizeibeamter soll Pferd Sack mit Konservendosen umgebunden haben
Einem 40 Jahre alten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er 2020 einen Jutesack voller Konserven an einem Dienst-Pferd angebracht haben soll. Durch die Klappergeräusche der Konservendosen sei das Tier in Panik geraten und bis zur Erschöpfung herumgaloppiert. Außerdem soll der Beamte Ende 2021 ein Pferd mit einer Reitgerte so heftig geschlagen haben, dass es sich auf die Hinterbeine stellte und aus der Box fliehen wollte.
Der Beamte wies die Vorwürfe gegen ihn ebenfalls zurück. Tatsächlich seien Klappersäcke ein "normales Arbeitsutensil", um Pferde an Reize und Lärmpegel zu gewöhnen. Diese würden aber nie angebunden, sondern an einer Leine gezogen. Bei einem Vorfall aber habe sich die Schnur am Sattel verfangen. Eine Pfefferpaste habe er nie verwendet. Das Schlagen mit der Reitgerte auf die Hinterbeine eines Tieres sei eher Notwehr gewesen, um sicher aus der Box zu gelangen.
Ermittlungen gegen Polizisten nach Beschwerde eingeleitet
Aufgeflogen war das Ganze nach Polizeiangaben durch eine Beschwerde. Zuständig für die Polizeireiterstaffel in Mannheim ist das Polizeipräsidium "Einsatz" in Göppingen. Es vereint die Spezialkräfte und Spezialeinheiten der Polizei Baden-Württemberg unter einem gemeinsamen Dach - darunter ist auch die Polizeireiterstaffel Mannheim.
Eventuell Disziplinarverfahren gegen die Beamten nach Urteil
Ein Sprecher der Göppinger Polizei-Behörde teilte dem SWR am Donnerstag mit, nach Verkündung eines Urteils am Mannheimer Amtsgericht werde man prüfen, ob gegen die beiden Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. In einem solchen Verfahren würde dann geprüft, ob und inwiefern die beiden Beamten gegen innerdienstliche Vorschriften verstoßen haben.
Beamte legten Einspruch gegen Strafbefehl ein
Zum Prozess kam es laut Gericht deshalb, weil die beiden Beamten Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatten. Ursprünglich sollte der Prozess bereits im November 2023 beginnen. Er musste jedoch verschoben werden, weil eine Sachverständige an Corona erkrankt war.
Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben noch zwei weitere Termine im März anberaumt.