Es ist bereits das zweite Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in diesem Fall, und beide Male lehnte der BGH die Revision der Nebenklägerin ab. Die Schwester des am 2. Mai 2022 nach einem Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz zu Tode gekommenen Psychiatrie-Patienten hatte die Urteile des Mannheimer Landgerichts angefochten, weil sie sie für zu milde hielt - vergeblich. Schon im September hatte der BGH den Freispruch des einen Polizisten bestätigt, und jetzt wurde auch der andere - zumindest vorerst - entlastet. Die vom Landgericht gegen ihn wegen Körperverletzung im Amt verhängte Geldstrafe wurde aufgehoben, dieser Fall muss nun erneut verhandelt werden.
BHG sieht Rechtsfehler zu Lasten des verurteilten Mannheimer Polizisten
Der Polizist war vom Landgericht zu 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Die Nebenklägerin wollte mit der Revision eine höhere Strafe, nämlich die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, erreichen. Das lehnte der BGH nun ab. Allerdings erkannten die Richter in dem Urteil Rechtsfehler zu Lasten des verurteilten Beamten. Deshalb muss sich nun eine andere Strafkammer des Mannheimer Landgerichts mit dem Fall beschäftigen. Dabei darf das Strafmaß nicht höher ausfallen als im ersten Urteil.
Über das erste BGH-Urteil zu dem Fall hatte der SWR im September berichtet:
Bundesgerichtshof lehnt Revision der Nebenklage ab BGH bestätigt Freispruch nach tödlichem Polizeieinsatz auf Mannheimer Marktplatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem tödlichen Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz 2022 das Urteil des Mannheimer Landgerichts gegen einen der beteiligten Beamten bestätigt.
Psychiatrie-Patient starb nach dem Einsatz im Mannheimer Klinikum
Die beiden Streifenpolizisten hatten in der Nähe des Mannheimer Marktplatzes versucht, den 47 Jahre alten Psychiatrie-Patienten am 2. Mai 2022 in die Einrichtung zurückzubringen, die er zuvor verlassen hatte. Dabei warfen sie ihn zu Boden, um ihn mit Handschellen zu fixieren. Als der Mann sich wehrte, versetzte ihm einer der Polizisten laut Gericht insgesamt vier Faustschläge gegen den Kopf. Der Mann verlor daraufhin das Bewusstsein und starb später im Uniklinikum. Die genaue Todesursache wurde nicht geklärt.
Gewerkschaft der Polizei und Initiative 2. Mai Reaktionen auf die BGH-Entscheidung
Die BGH-Entscheidung löste unterschiedliche Reaktionen aus. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte die Notwendiigkeit einer "sorgfältigen rechtlichen Aufarbeitung von Einsätzen ... unter extremen Bedingungen". Laut dem Mannheimer GdP-Vorsitzenden Thomas Mohr stellte der BGH fest, dass die "Notwehr, die der Polizist im Rahmen des unmittelbaren Zwangs anwendete, zu seinem Nachteil bewertet wurde".
Die "Initiative 2. Mai", die die Schwester des Verstorbenen unterstützt, bekräftigte dagegen ihre Sicht des Geschehens wonach das Verhalten des Polizisten "entgegen aller Vorschriften" gewesen sei. Das Urteil des Landgerichts sei hinter den Erwartungen der Familie zurückgeblieben.