Zwei Gymnasiallehrkräfte aus Baden-Württemberg wollen mit einer Klage feststellen lassen, dass ihre geleistete Arbeitszeit die reguläre Wochenarbeitszeit für Beamte überschreitet. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang und Inhalt der Klage. Diese richte sich gegen das Land Baden-Württemberg.
Laut dem Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) handelt es sich um eine Lehrerin und einen Lehrer aus dem Regierungsbezirk Stuttgart. Der Verband, der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer im Land vertritt, hatte im September die Vorbereitung einer entsprechenden Klage angekündigt.
200 Stunden im Jahr mehr gearbeitet als vereinbart
Die beiden Lehrkräfte hätten in den vergangenen Jahren ihre Arbeitszeit genau erfasst und beide mehr als 2.000 Stunden pro Jahr geleistet, sagte der Vorsitzende des PhV BW, Ralf Scholl. Die Jahresarbeitszeit für Beamte liege allerdings nur bei gut 1.800 Stunden.
Aus Sicht von Scholl sind das keine Einzelfälle. "Die große Mehrheit der Lehrkräfte kommt mit der 41-Stunden-Woche nicht hin", sagte der PhV-Vorsitzende. Die hohe Arbeitszeit sei auch einer der Gründe, warum Lehrkräfte zu den Berufsgruppen mit den höchsten Burn-out-Raten gehörten.
Der Verbandschef verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Es hatte im September 2022 entschieden, dass in Deutschland die Erfassung von Arbeitszeit verpflichtend sei. Das Bundesarbeitsministerium hatte im April 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden soll. "Wir wollen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte endlich mal zuverlässig erfasst wird", hatte Scholl im September gesagt. Eine solche Erfassung gibt es für Lehrkräfte bisher nicht.