Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch mit großer Mehrheit ein neues Kommunalwahlrecht beschlossen. Kernpunkt ist der Wegfall von Altersgrenzen für Bürgermeister und eine Verjüngung der Gemeinderäte. Mit der Reform betritt Baden-Württemberg bundesweites Neuland. Das neue Wahlrecht soll ab dem 1. August 2023 gelten. Es wird aber einzelne Ausnahmen geben, bei denen Bürgermeister schon davor mit 18 gewählt werden können.
Das sind die wichtigsten Änderungen beim Kommunalwahlrecht
Bei Bürgermeisterwahlen dürfen künftig schon 18-Jährige kandidieren. Bisher geht das erst ab einem Alter von 25 Jahren.
Gemeinderäte können künftig ebenfalls deutlich jünger sein. Nachdem 16-Jährige auf kommunaler Ebene bereits wählen dürfen, bekommen sie jetzt auch ein passives Wahlrecht. Dann können sie mit 16 Jahren für den Gemeinde-, Ortschafts- oder Kreisrat kandidieren. Bislang liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Zugleich wird auch die Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterwahlen von 67 Jahren wegfallen. Auch die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 Jahren in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist, fällt weg.
Wohnungslose Menschen dürfen künftig, wie bei der Landtagswahl, auch bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben.
Studie: Altersdurchschnitt in Gemeinderäten sehr hoch
Mit dem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das ist auch nötig, wie eine Studie der Hochschule Kehl für Gemeinderäte in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg zeigt: Demnach steigt zwar der Anteil der Jüngeren, doch bleibt der Altersdurchschnitt teils sehr hoch. Nur bei 0,6 Prozent lag 2008 der Anteil der unter 25-Jährigen, zuletzt betrug er 1,8 Prozent. Der Anteil der 25- bis 35-Jährigen hat sich von 3 auf 5,7 Prozent auf geringem Niveau zwar knapp verdoppelt, dagegen ist er bei den zwischen 45- und 55-Jährigen deutlich um 11 Punkte auf 35 Prozent zurückgegangen. Die Mehrheit ist über 55 Jahre alt: Hier legte der Anteil um 15 Prozentpunkte auf 59,2 Prozent zu.
Neuerungen auch bei Bürgermeister-Stichwahlen
Beim zweiten Durchgang von Bürgermeisterwahlen wird es laut der Reform eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben, wenn sich im ersten Wahlgang keiner der Bewerberinnen oder Bewerber mit mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen durchsetzen konnte. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden.
Anlass sind Wahlen wie Ende 2020 in Stuttgart. Dort hatte die Grünen-Kandidatin Veronika Kienzle als Zweitplatzierte nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen, weil sie sich nicht mit den anderen Kandidaten auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den führenden OB-Kandidaten Frank Nopper (CDU) hatte einigen können. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem neue Kandidaten antreten können.
Kretschmann: Reform motiviert zu Beteiligung an Demokratie
Die grün-schwarze Regierungskoalition setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ob eine Person als zu alt oder zu jung erscheint, entscheide künftig der Wähler, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er sei überzeugt, dass es "vertretbar und richtig ist, Jugendliche sehr frühzeitig dazu zu motivieren, sich an der Demokratie zu beteiligen."
Aus Sicht von Grünen und CDU entspreche die Reform dem Bedürfnis junger Menschen nach Beteiligung. "Über den Weg kann man sicherlich, wie so oft, politisch streiten", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) - denn das perfekte Wahlrecht gebe es schlichtweg nicht.
Kritik kam vorab aus der Opposition. Die SPD hatte der Regierung vorgeworfen, zu lange mit der Reform gewartet zu haben. Sie will das Vorhaben aber als einzige Oppositionspartei unterstützen. Die FDP hatte rechtliche Bedenken geäußert und lehnt die Absenkung des passiven Wahlalters ebenso wie die AfD ab. Beide haben dem neuen Gesetz nicht zugestimmt.
Kommentare (8)
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wie läuft das, wenn ein Jugendlicher nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ab 20:00 Uhr nicht mehr arbeiten darf und die Gemeinderatssitzung länger dauert?
Ich hoffe, dass nun schnellstmöglich 2 Reformen angegangen und umgesetzt werden: 1) Die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. 2) Die feste Begrenzung der Anzahl an Mitgliedern einschließlich Verwaltungsapparat im Landtag und auch im Bundestag. Damit werden einerseits Kosten reduziert, die vom Steuerzahler getragen werden müssen. Andererseits haben wir zu viele Politiker, die meinen, permanent Hirnfürze von sich geben zu müssen, die von wichtigen Themen ablenken und nur Unruhe und Verunsicherung stiften, jüngstes Beispiel: Hausaufgaben abschaffen.
Wenn man sich vor Augen führt, welche Verantwortung im Katastrophenfall wie z.B. im Ahrtal innerhalb von Sekunden auf einen Bürgermeister zu kommen kann, denke ich dass unser Bürgermeister mit Ende 30 auch noch überfordert wäre, von daher macht da 18 oder 25 Jahre keinen Unterschied. Aber man solle dringend bundesweit einheitlich festlegen, ab welchem Alter was zulässig ist. Es kann nicht sein, dass Strafrecht, Wahlrecht und das Zivilrecht unterschiedliche Altersfreigaben haben und das womöglich dann vom Bundesland abhängt. Dass ein 16j im Gemeinderat über Millionenbudgets entscheidet, aber ohne Eltern keinen Handyvertrag abschließen kann, ist diplomatisch formuliert Schwachsinn.
Finde ich nicht gut, mit 16 ist man dazu noch nicht reif!
Wenn die Regierung, besonders die linken Parteien ( CDU ist ja nun mal auch nicht mehr in der Mitte! ), so ein Gesetz beschließt, muß sie auch in einem anderen Gesetz die Strafmündigkeit der Jugendlichen herabsetzen. Es kann ja nicht sein, daß bei mehr oder weniger schweren Straftaten junge Erwachsene bis 21 Jahre nach Jugendstrafrecht beurteilt/behandelt werden. sie aber gleichzeitig volles Mitbestimmungsrecht in Gemeinden/Kommunen/Parlamenten bekommen sollen. Auch muß man dann natürlich die Grenze für strafrechtliche Belange von derzeit 14 Jahren absenken, damit es nicht zu solchen ungesühnten Straftaten wie in jüngster Vergangenheit kommen kann. Hier ist die Bundesregierung/der Bundestag gefragt und in der Verantwortung, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Entschuldigen Sie bitte, am Thema vorbei🙈: Dieser Vorstoß ist natürlich begrüßenswert. Verantwortung übernehmen, wählen ab 16Jahren, oder noch früher. Ich bin dafür. Im Umkehrschluss müsste aber auch gegeben sein, dass Kinder die anderen Kindern gezielt weh tun, sie sogar umbringen, im Vorfeld Strafmündigkeit googeln, zukünftig keinen Freibrief mehr erhalten! Die Gesellschaft hat ein Recht auf Aufklärung solcher Taten. Auch damit muss verantwortlich umgegangen werden. Das Thema lässt mich einfach nicht mehr los, von daher kann diese Debatte meiner Meinung nach nicht entkoppelt von der Herabsetzung der Strafmündigkeit geführt werden. Das passt einfach nicht zusammen. Zuerst das unsägliche Leid des Opfers und nun das niemals endende Leid der Hinterbliebenen. In drei Jahren dürfen diese unbescholtenen jugendlichen Mörderinnen dann wählen gehen 🗳️. Na, prima!
„Kretschmann: Reform motiviert zu Beteiligung an Demokratie _ Ob eine Person als zu alt oder zu jung erscheint, entscheide der Wähler, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er sei überzeugt, dass es "vertretbar und richtig ist, Jugendliche sehr frühzeitig dazu zu motivieren, sich an der Demokratie zu beteiligen." --- Jetzt lässt sich ins STAMMBUCH des Herrn Kretschmann zur Beteiligung an demokratischen Entscheidungen schreiben: _ Nov. 2011 Voll in Ordnung – unsere Grundrechte | Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren 1. Auflage mit Grußwort von Christoph Dahl Geschäftsführer Baden-Württemberg Stiftung und Lothar Frick Direktor Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg --- Bereits 01.04.2011 Lehrerhandreichung zur Grundrechtefibel | Einleitung _ Warum sind Grundrechte ein Thema für Grundschulkinder? _ Grundrechte bestimmen unseren Alltag – auch den der Kinder. …
Längst überfällig, denn mit 18 sind die Menschen in diesem Land rechtmäßig Erwachsen und voll Geschäftsfähig, also auch durchaus in der Lage solche Ämter zu übernehmen.