Die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg haben mit großer Mehrheit dagegengestimmt, die Wahlkreise im Land zu reduzieren. Die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD votierten am Mittwoch gegen einen entsprechenden Antrag der FDP. Die AfD enthielt sich. Die Liberalen wollen die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 38 reduzieren und so verhindern, dass das Parlament aufbläht.
Grüne: Mehr Abgeordnete, mehr Bürgernähe
Grüne, CDU und SPD haben gegen den Vorschlag gestimmt, weil sie befürchten, dass bei weniger Wahlkreisen die einzelnen Wahlkreise deutlich größer werden. Abgeordnete würden für mehr Wählerinnen und Wähler zuständig sein. Da sei keine Bürgernähe mehr möglich, so die Grünen-Abgeordnete Daniela Evers. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Deuschle, nannte den Gesetzesentwurf der FDP "unsäglich". Ein Parlament mit 154 Abgeordneten sei eine würdige Größe, um elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg zu vertreten. SPD-Innenexperte Sascha Binder verwies auf das Bevölkerungswachstum seit den 60er Jahren.
FDP will Volksbegehren
Schon vor der Abstimmung hatten die Liberalen angekündigt, ein Volksbegehren in die Wege zu leiten, falls ihr Gesetzesentwurf abgelehnt wird. Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Sie können damit eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament einbringen.
Die Vorbereitungen für ein Volksbegehren liefen schon, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke - und warb weiter für den Vorstoß: "Denn es kann nicht sein, dass die Politik die Bürger zum Sparen anhält, die Parlamente aber immer fetter werden." Statt aktuell 154 und künftig potenziell über 200 Abgeordnete wolle die FDP darauf hinwirken, die Sollgröße von 120 Abgeordneten einzuhalten.
Sorge wegen Zwei-Stimmen-System
Die Sorge der Liberalen geht auch auf die Wahlrechtsreform im Land zurück. Vor knapp einem Jahr wurden das Wahlalter in Baden-Württemberg auf 16 Jahre gesenkt und ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag richtet sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen.