Nach tödlichem Unfall auf A5

Muss Raser doch ins Gefängnis? Anklage legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

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Autor/in
Dinah Steinbrink
Portraitbild Dinah Steinbrink

Mit mehr als 200 Stundenkilometern ist er über die A5 gebrettert und hat dabei einen anderen Fahrer in den Tod gerissen. Dafür muss der Unfallverursacher nicht ins Gefängnis. Die Anklage will das Urteil nicht akzeptieren.

Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Dieser stirbt an der Unfallstelle. Dafür hatte das Amtsgericht Lörrach den Raser vergangene Woche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen den Mann aus Basel aber nicht akzeptieren.

Staatsanwaltschaft forderte Gefängnisstrafe für Mann aus Basel

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vor dem Amtsgericht in Lörrach eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung aber nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er muss zudem eine Geldstrafe bezahlen und verliert seinen Führerschein. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben jetzt Rechtsmittel eingelegt.

Was bedeutet ein Berufungsprozess im Falle des Rasers von der A5?

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie in Berufung geht oder ob sie eine sogenannte Sprungrevision einlegt.

In einem Berufungsprozess könnten alle Details des Falles, alle Tatsachen sowie Zeugenaussagen nochmals geprüft und bewertet werden. Auch neue Beweise, Gutachten oder Zeugen können in das neue Urteil einfließen. In einem Revisionsprozess wird ein Fall hingegen nicht wieder aufgerollt. Vielmehr wird nur geprüft, ob dem Gericht in der Vorinstanz - also hier dem Amtsgericht in Lörrach - rechtliche Fehler unterlaufen sind.

Lörrach

Bewährungsstrafe für Porschefahrer Nach tödlichem Unfall mit 240 Stundenkilometern: Raser muss mehr als 150.000 Euro zahlen

Mit 240 Stundenkilometern auf der A5 ein anderes Auto gerammt: Das Amtsgericht Lörrach hat den 31-jährigen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Mit 240 Stundenkilometern nachts über die Autobahn

Der Mann aus Basel hatte zugegeben, dass er mit mehr als 240 Stundenkilometern über die A5 gerast war. Der Mann hatte an einem Abend im August 2023 eine Ausfahrt mit einem Freund in seinem Porsche gemacht. Er hatte Alkohol getrunken.

Bei Basel überquerte der 31-Jährige die Grenze und fuhr in nördliche Richtung auf die A5. Dabei hatte der Fahrer bei Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) ein halb so schnelles Auto von hinten gerammt und auf die Motorhaube gehoben. Der andere Autofahrer hatte gerade einen Lieferwagen überholen wollen. Er kam bei dem Unfall ums Leben. Laut einem Gutachter war der Aufprall aufgrund seiner massiven Wucht tödlich.

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