Am Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit der Krankenhausreform. Dort ist sie zwar nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte das Gesetz aber in den Vermittlungsausschuss aufrufen und so bremsen. Dafür will sich auch Baden-Württemberg einsetzen.
Baden-Württemberg hält die Reform für sinnvoll, will aber nachbessern. Die Nachteile seien derzeit so groß, "dass wir einfach nicht mitgehen können", hatte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag gesagt. Man werde nicht das Gesetz als Ganzes angreifen, wolle aber mehrere Punkte im Vermittlungsausschuss ändern, hatte Lucha angekündigt. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält den Vermittlungsausschuss für die beste Alternative.
Kliniken in BW bereits umstrukturiert
Aus Sicht der grün-schwarzen Landesregierung sind in Baden-Württemberg bereits viele Kliniken zusammengelegt und Strukturen konzentriert worden. Die Bettenzahl pro Einwohner sei bundesweit am niedrigsten, teilte die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) mit. Daher werden vom Land Nachteile bei der Vergütung für das Vorhalten von Betten befürchtet, weil hier die Bettenzahl schon reduziert worden sei.
Baden-Württemberg will zudem moderne Versorgungszentren testen und ausweiten. So soll etwa Pflege und ärztliche Betreuung stationär und ambulant aus einer Hand kommen. Das Land befürchtet, dass der Bund hier zu starre Regeln auferlegt. Auch grundsätzlich sei das Problem, die Betriebskosten zu decken, nicht gelöst - auch für die Inflation der letzten Jahre gebe es keinen Ausgleich.
Nicht mehr alle Klinken sollen alle Eingriffe machen
Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Kliniken von finanziellem Druck befreien und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Ziel soll es sein, die Kosten zu senken und die Qualität der Behandlung zu steigern.
Durch die Krankenhausreform soll es bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben geben, sodass nicht mehr alle Kliniken alle Eingriffe machen können. Befürchtet wird, dass für spezielle Eingriffe weitere Wege in Kauf genommen müssen, weil nicht mehr alle Krankenhäuser alle Leistungen anbieten und Klinken schließen könnten.
Krankenhausgesellschaft übt massive Kritik an den Plänen
Das Gesetz sieht auch vor, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.
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Massive Kritik kommt von der BWKG: "Diese Reform wird den Krankenhäusern und der Versorgung in Baden-Württemberg zweifellos massiven Schaden zufügen und sie wird keines ihrer Ziele erreichen", teilte Heiner Scheffold, Vorstandsvorsitzender der BWKG, mit. Es werde keine Sicherung der Krankenhäuser im ländlichen Raum geben, statt Qualitätsverbesserung drohe mehr Bürokratie.
Der Gesundheitsminister kritisiert auch einen Eingriff in die Planungshoheit der Länder. "Krankenhausplanung ist Länderhoheit. Das, was uns vorliegt, greift in unser Hoheitsrecht ein – und das können wir nicht akzeptieren", so Lucha. Daher werde Baden-Württemberg im Bundesrat alles dafür tun, im Vermittlungsausschuss erfolgreich zu sein. Sollte der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden, müsste man eine Protokollerklärung abgeben und darauf achten, dass eine künftige Bundesregierung nachsteuere.