Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) sorgt derzeit für Irritationen in der Landespolitik: Das landeseigene Unternehmen betreibt mehrere Zugverbindungen in Baden-Württemberg - und ist nun dem Wirtschaftsrat der CDU beigetreten. Bei der Opposition stößt das auf scharfe Kritik.
Kritik der SPD: Landesbahn sollte politisch neutral agieren
Die Sache habe ein "Gschmäckle", sagt SPD-Verkehrsexperte Jan-Peter Röderer, weil die SWEG als Landesbahn politisch neutral agieren sollte.
Der FDP-Abgeordnete Hans Dieter Scheerer, Sprecher der Partei für den ÖPNV, bezeichnet es als "befremdlich", wenn ein Landesunternehmen Mitglied eines parteinahen Verbandes wird. "Da der regionale Schienenverkehr ganz überwiegend in Gestalt von Regionalisierungsmitteln aus Steuergeldern finanziert wird, stellen sich auch viele rechtliche Fragen insbesondere der Compliance", heißt es in einer Mitteilung. "Deshalb braucht es hier eine umfassende Transparenz." Beide Parteien kündigten einen parlamentarischen Antrag dazu an.
Auch die AfD fordert die SWEG auf, ihre Mitgliedschaft im CDU-Wirtschaftsrat zu überdenken: Es sei "inakzeptabel", wenn ein Landesunternehmen den Anschein erwecke, politisch einseitig zu agieren, sagte Miguel Klauß, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. "Die SWEG muss sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren." Politische Spielchen hätten hier keinen Platz. Die AfD-Fraktion fordert eine unabhängige Untersuchung und klare Richtlinien für die politische Neutralität aller Landesunternehmen.
BW-Verkehrsministerium war nicht eingebunden
Auch das grün-geführte Verkehrsministerium zeigt sich irritiert. Das Ministerium müsse zwar nicht eingebunden werden, allerdings sei man in dieser Sache auch nicht um Rat gefragt worden, so ein Ministeriumssprecher gegenüber dem SWR.
SWEG: Aufsichtsrat sei im Nachgang informiert worden
Die Landesbahn selbst begründet den Beitritt zum CDU-Wirtschaftsrat damit, dass die Mitwirkung in Wirtschafts- und Interessensverbänden wichtig sei. So könne sich die SWEG in den verkehrspolitischen Diskurs einbringen.
Bei einer solchen Mitgliedschaft handele es sich nicht um einen durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Vorgang, so die SWEG. Die Vorgehensweise sei aber im Vorfeld mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats abgestimmt worden. Dieser wurde im Nachgang über die Mitgliedschaft informiert.