Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg pochen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens auf eine Änderung der großen Klinikreform im Bund. In einem Brief appelliert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Landrat Heiner Scheffold, an Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Zunächst müsse die Finanzierungsfrage gelöst sein und Einigung mit den Bundesländern bestehen über die Inhalte der Reform. Grundlegende inhaltliche Fragen seien zwischen Bund und Ländern noch strittig. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Bringt Krankenhausreform keine Besserung der Finanzlage?
Das Gesetz sehe bisher "keinerlei Linderung für die dramatische Finanzlage der Krankenhäuser in Deutschland und in Baden-Württemberg" vor, kritisiert Scheffold. 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg erwarteten für 2024 ein Defizit. Das kumulierte Defizit werde bei 900 Millionen Euro liegen.
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Bettenziffer in Baden-Württemberg im Vergleich niedrig
Das Krankenhausfinanzierungssystem berücksichtige zudem nicht das überdurchschnittliche Lohnniveau, das in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg gezahlt werde. Außerdem sei die sogenannte Bettenziffer im Vergleich zu anderen Ländern in Baden-Württemberg sehr niedrig - sie beschreibt das Verhältnis von Betten zu Einwohnern. "Die vom Bundesgesundheitsminister eingeforderte Zentralisierung und Strukturbereinigung bei den Krankenhäusern ist hier also schon vielfach umgesetzt", betont Scheffold.
Der Verbandschef warnt, dass die Rücklagen der kommunalen Träger spätestens Ende 2024 aufgebraucht seien. Wenn weiterhin Defizite in der aktuellen Größenordnung aufgefangen werden müssten, würde das die finanziellen Spielräume der Kommunen massiv beschneiden, etwa für Kitas oder den Nahverkehr.
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Reform soll einheitliche Qualitätsstandards schaffen
Mit der umstrittenen Krankenhausreform will der Bund den finanziellen Druck für die Kliniken eigentlich mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und Mindestvoraussetzungen festlegen. Unter dem Dach der Krankenhausgesellschaft sind 472 Träger mit 193 Krankenhäusern, 131 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie 830 Pflegeeinrichtungen zusammengeschlossen.