Wertstofftonnen in der Innenstadt von Karlsruhe

Erneute Niederlage für die Stadt

Karlsruhe darf neuen Vertrag für Wertstofftonne nicht abschließen

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Im Streit um die Abholung der Wertstofftonne hat die Stadt Karlsruhe eine weitere Niederlage erlitten. Die zuständige Vergabekammer des Regierungspräsidiums hat eine Vereinbarung mit einem privaten Versorger für nichtig erklärt.

Die Stadt Karlsruhe unterliegt bereits zum zweiten Mal vor der Vergabekammer. Im Juli hatte der Gemeinderat der Nachbesserung einer Vereinbarung mit dem Entsorger Knettenbrech und Gudurlic zugestimmt, nachdem die Kammer im März ein erstes Mal eingeschritten war.

Stadt will Einspruch gegen Entscheidung einlegen

Auslöser war ein Mitbewerber des privaten Entsorgers, der sich benachteiligt fühlte. In einer Mitteilung kündigte die Stadt Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer an. Im Mittelpunkt des Streits steht der sogenannte Vollservice, bei dem die Wertstofftonnen an ihrem Standplatz abgeholt werden. Der Ärger um die Abholung der Tonne dauert bereits seit Anfang des Jahres.

Für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung der Vergabekammer, dass die Wertstofftonnen am Leerungstag auch weiterhin satzungskonform bereitgestellt werden müssen. Die Stadt Karlsruhe will ihren Angaben zufolge die Entscheidung der Vergabekammer auswerten. Sie beabsichtigt Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen.

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