KSC-Fans zünden Pyrotechnik auf der Südtribüne

Zeugenvernehmungen in Ermittlungsverfahren

Pyro-Skandal: KSC-Fanszene kritisiert Vorladungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft

Stand
Autor/in
Henning Mohr

Die Staatsanwaltschaft hat Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vorgeladen. Sie erhofft sich Fortschritte bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Heimspiel des KSC gegen St. Pauli im November.

Das gab es so noch nie: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat alle drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vorgeladen. Als Zeugen. Von ihnen erhofft sich die Behörde Fortschritte bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Heimspiel des Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC gegen St. Pauli im November letzten Jahres. Fans des KSC hatten vor dem Spiel verbotene Pyro-Technik gezündet. Es gab elf Verletzte, darunter ein Kind.

Stadtjugendausschuss befürchtet Vertrauensverlust bei den Fans

Beim Stadtjugendausschuss, dem Träger des Fanprojekts Karlsruhe, herrscht zumindest Unverständnis. Es besteht die Befürchtung, die Vorladung der Mitarbeiter könne für einen Vertrauensverlust bei den Fans sorgen. Denn die Arbeit des Fanprojekts ist Sozial- und Jugendarbeit, und die beruht in erster Linie auf Beziehungen. Mit dem Vorgehen der Karlsruher Staatsanwaltschaft werde dieses Vertrauen und die Beziehungsarbeit wissentlich aufs Spiel gesetzt, heißt es in einer Stellungnahme des Fanprojekts. 

"Wenn man Mitarbeitende einer Drogenberatungsstelle heranziehen würde, um Delikte aufzuklären, wäre das genauso eine schwierige Situation, die so nicht geht."

Auftrag des Karlsruher Fanprojekts bedroht?

Die Geschäftsführerin des Stadtjugendausschusses, Elisabeth Peitzmeier, betont, dass die Fans bei diesem Projekt freiwillig mitwirken. Die Sorge sei, dass die Fans das Vertrauen verlieren und ihre Mitarbeit aufkündigen, wenn das Fanprojekt für Ermittlungszwecke herangezogen würde. 

Es brauche ein Verständnis dafür, dass die Mitarbeitenden sich auf diesem sehr schmalen Grat bewegen müssen, um ihre Arbeit machen zu können, so Peitzmeier. Man habe einen anderen Auftrag und andere Methoden als die Polizei. Wann das nicht respektiert werde, sei der Auftrag des Fanprojekts bedroht.

„Den Mitarbeitern des Fanprojekts Karlsruhe steht ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu."

Staatsanwaltschaft unterstreicht gesetzliche Verpflichtung

Laut Staatsanwaltschaft kommen die Mitarbeiter des Fanprojekts wegen Ihrer Beobachtungen und ihres Wissens als Zeugen in Betracht. Man sei gesetzlich verpflichtet, Straftaten aufzuklären, heißt es auf Nachfrage des SWR. Diese Pflicht finde ihre Grenzen unter anderem im Zeugnisverweigerungsrecht, und das stehe den Mitarbeitern des Fanprojekts eben nicht zu.  

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