Nach Unternehmenspleite

Erste Klagen von Klingel-Beschäftigten vor Arbeitsgericht Pforzheim verhandelt

Stand
Autor/in
Peter Lauber
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Das Arbeitsgericht Pforzheim hat am Montag über die ersten Klagen von gekündigten Mitarbeitern des Versandhauses Klingel verhandelt. Insgesamt sind beim Gericht bislang mehr als 180 Klagen eingegangen.

Klingel hatte Ende August angekündigt, seinen Geschäftsbetrieb Anfang des kommenden Jahres einzustellen. Rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten in Pforzheim verlieren ihre Arbeitsplätze. In der Folge wurde das Pforzheimer Arbeitsgericht von einer Klagewelle überrollt. Die ersten sechs Klagen wurden am Montag bei einem sogenannten Gütetermin verhandelt.

Klingel Versand - Gebäude in Pforzheim
Mehr als 180 Klingel-Mitarbeiter klagen derzeit gegen ihre Kündigung

Beschäftigung könnte verlängert werden

Zum Auftakt des ersten Gütetermins legten die beiden Klingel-Anwälte die Gründe Betriebsstillegung dar. Das Unternehmen habe zuletzt täglich 300.000 Euro Verlust gemacht – ein Investor habe sich nicht gefunden. Zumindest bei einigen der ersten sechs Klagen stellten die Anwälte in Aussicht, die Beschäftigung um ein oder zwei Monate zu verlängern.

Andere Fälle wurden vertagt, weil noch Unterlagen fehlen. Nach Angaben des Arbeitsgerichts wird es wohl Monate brauchen, um die Klagewelle in Sachen Klingel abzuarbeiten.

Arbeitsgericht Pforzheim muss jede Klage einzeln prüfen

Insgesamt 185 Kündigungsschutzklagen müssen die vier Richter des Pforzheimer Arbeitsgerichts in den kommenden Wochen abarbeiten. Bei den Terminen will das Gericht vorab klären, ob sich Arbeitgeber und Kläger einigen können, bevor es zu einem regulären Prozess kommt. In den Verhandlungen gehe es zum Beispiel um die Frage, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden oder die Betroffenen länger beschäftigt werden müssen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sollte es beim Gütetermin zu keiner Einigung kommen, so die Sprecherin, müsse jeder einzelne Fall individuell verhandelt werden.

Die Gewerkschaft ver.di hatte ihren Mitgliedern in der Klingel-Belegschaft geraten, Kündigungsschutzklage einzureichen. So sollen auch Ansprüche auf Abfindungen gesichert werden, falls der im August ausgehandelte Sozialplan angefochten werde oder vor Gericht keinen Bestand habe.

Verfahren gegen Klingel ziehen sich über Monate

Die Verhandlungen werden sich voraussichtlich über Monate hinziehen, heißt es. Um die Mammut-Aufgabe zu bewältigen, planen die Richter in den kommenden Wochen ganze Klingel-Tage. An ihnen wird das Gericht ausschließlich die Klagen von Klingel-Beschäftigten verhandeln.

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