Im Standort-Zwischenlager Philippsburg (Kreis Karlsruhe) dürfen vier Castor-Behälter mit radioaktivem Atommüll eingelagert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Eilanträge, die gegen die Einlagerung gerichtet waren, wurden abgelehnt. Die Behälter kommen aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague in Frankreich.
Atomkraftgegner: Lager nicht ausreichend geschützt
Dagegen demonstrierten am Samstagnachmittag rund 50 Menschen. Sie sind gegen die Einlagerung der Castor-Behälter und mahnen, dass immer mehr Politiker wieder für Atomkraft seien. Das sei nicht nur gefährlich, sondern auch viel zu teuer. Die Demonstranten kritisierten auch, dass das Lager Philippsburg zu wenig geschützt sei, auch vor Angriffen aus der Luft. Sie warnten vor Drohnenangriffen, wie im aktuellen Ukrainekrieg.
Keine zusätzliche radioaktive Gefährdung
Eine zusätzliche radioaktive Exposition der Bevölkerung sei laut Gericht mit den vier Castor-Behältern nicht verbunden, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten. Demnach werde die Belastung laut Gericht für die Bevölkerung nicht größer. Auch Befürchtungen wegen angeblich gestiegener Gefahren im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt oder durch mögliche Terroranschläge teilte das Gericht nicht.
Castoren mit Atommüll kommen vor Jahresende nach Philippsburg
Bis Jahresende sollen die hochradioaktiven Abfälle von La Hague nach Philippsburg gebracht werden. Sie sind nach der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus Philippsburg in Frankreich übrig geblieben. Zur Rücknahme des Atommülls ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Im Standort-Zwischenlager Philippsburg lagern bereits 102 Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen. Sie stammen aus dem Regelbetrieb des Atomkraftwerks.
Bürgermeister von Philippsburg sorgt sich um Sicherheit
Vor dem geplanten Castor-Transport mit Atomabfällen sorgt sich der Bürgermeister von Philippsburg um die Sicherheit des Zwischenlagers. Die geopolitische Sicherheitslage habe sich in den vergangenen Jahren verändert, so Stefan Martus (parteilos).
Mit einem Eilantrag wollte er "ein Signal setzen, um Widerstand gegen den Castor-Transport zu demonstrieren", so Martus gegenüber dem SWR. Zudem habe er bereits im Jahr 2023 Klage gegen die 9. und 10. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Philippsburg eingereicht.
Radioaktiver Abfall und kein Endlager Deutscher Atommüll kommt in Castor-Behältern aus dem Ausland zurück
Deutscher Atommüll wurde nach Frankreich und Großbritannien zur Wiederaufbereitung transportiert. Die Abfälle, die dabei entstehen, kommen nun in Castor-Behältern zurück.
In einer ersten Stellungnahme zum VGH-Entscheid am Freitag zeigte sich Bürgermeister Martus nicht enttäuscht darüber, dass der Eilantrag abgelehnt wurde. Er habe bereits damit gerechnet, so Martus. "Meine Erwartungen sind sogar mehr als erfüllt worden. Jetzt ist zum ersten Mal gerichtlich anerkannt, dass wir als Stadt ein Klagerecht haben. Unsere Hoffnungen ruhen nun auf dem Hauptverfahren. Es war wichtig und richtig, den Finger in die Wunde zu legen. Der Bund muss vor allem beim Thema Sicherung des Zwischenlagers - etwa gegen terroristische Anschläge von außen - noch nachbessern."
Betreiberin BGZ: Behälter seien sicher
Bereits im Juli 2023 hat das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) die Genehmigung für den Rücktransport von vier Castor-Behältern mit hochradioaktivem Abfall aus der Wiederaufarbeitung mit anschließender Zwischenlagerung in Philippsburg erteilt. Die Betreiberin, die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), hatte zuletzt immer wieder betont, dass das Zwischenlager alle Voraussetzungen für die sichere Einlagerung der Castoren erfülle.
Die Behälter seien mit einem Doppel-Deckel-System auch im Reparaturfall geschützt. Auch die EnBW als Betreiberin des ehemaligen Atomkraftwerks Philippsburg, die für den sicheren Castor-Transport des deutschen Atommülls verantwortlich ist, verweist auf die hohen Sicherheitsstandards.