Rund um die JVA Kislau (Landkreis Karlsruhe), einer Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, kehrt keine Ruhe ein. Nach der Flucht eines Häftlings an Weihnachten im vergangenen Jahr, ist Ende Januar einem weiteren Gefangenen die Flucht gelungen. Zuerst hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" (BNN) darüber berichtet. Das Justizministerium sagt: Die beiden Fälle sind nicht mit dem geflohenen Mörder im Oktober im rheinland-pfälzischen Germersheim vergleichbar.
JVA Kislau: Häftling gelang im Januar die Flucht
Am 26. Januar soll dem 34-jährigen Häftling nach Angaben des Justizministeriums die Flucht gelungen sein. Einzelheiten wurden nicht genannt. Bei dem Mann handele es sich um einen sogenannten Selbststeller, also jemand, der sich selbst nach einer Straftat bei der Polizei gemeldet habe.
Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da er gegen die Auflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung zurückgenommen. Er saß seit zwei Monaten in Haft und hätte noch acht weitere Monate absitzen müssen.
Weiterer Gefangener an Weihnachten 2023 aus JVA Kislau entkommen
Laut Landesjustizministerium war ein 27-Jähriger bereits in der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember 2023 aus der Außenstelle Kislau entkommen. Details zur Flucht sind auch in diesem Fall nicht bekannt.
Ein Sprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg warnt gegenüber dem SWR davor, die jüngsten Flucht-Fälle aus der JVA Kislau mit der Flucht des Mörders aus dem Oktober 2023 zu vergleichen.
Zweite Flucht innerhalb kurzer Zeit JVA Bruchsal: Häftling aus Außenstelle Kislau ausgebrochen
Erneut ist ein Häftling der JVA Bruchsal geflohen. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist der Häftling an Heiligabend aus dem offenen Vollzug ausgebrochen.
Darum sind die Fälle nicht mit dem entflohenen Mörder vergleichbar
Die JVA Kislau ist eine Einrichtung des sogenannten offenen Vollzugs. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug, sind dort laut dem Justizministerium keine oder geringe Vorkehrungen vorgesehen, um eine Flucht zu verhindern. Häftlinge im offenen Vollzug genießen gegenüber Gefangenen im geschlossenen Vollzug mehr Freiheiten.
Der überwiegende Teil der in Kislau untergebrachten Gefangenen sind dort aufgrund kleinerer Delikte oder wegen Nichtbezahlens einer Geldstrafe und im offenen Vollzug untergebracht. Das gelte auch für die beiden Fälle der kürzlich entflohenen Gefangenen aus Kislau, so ein Sprecher des Justizministeriums.
Bevor die Gefangenen in den offenen Vollzug kommen, gibt es laut Ministerium strenge Prüfungen. Nicht jeder Gefangene kommt in den offenen Vollzug. Das spiegelt auch die Belegung der Einrichtungen wieder: Trotz Überbelegung des geschlossenen Vollzugs sind im offenen Vollzug nur etwa die Hälfte der Plätze belegt.
Der Fall des im Oktober entflohenen Mörders aus der JVA Bruchsal sei anders gelagert und nicht vergleichbar. Hier handele es sich um eine Flucht eines Kapitalverbrechers und nicht die Flucht eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug, so der Sprecher weiter. Man müsse die Unterbringungsformen unterscheiden, da auch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen völlig unterschiedlich seien.
Laut Justizministerium sind in den vergangenen Jahren pro Jahr durchschnittlich neun Menschen aus dem offenen Vollzug geflohen.
FDP-Landtagsabgeordneter fordert mehr Transparenz
Zuletzt hatte der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung Aufklärung von der Landesregierung gefordert. Nach dem der Fall bekannt wurde hatte er eigenen Angaben zufolge zusammen mit seiner Landtagskollegin Alena Fink-Trauschel eine parlamentarische Anfrage gestartet, um Transparenz zu fordern. Darin stellen die beiden Abgeordneten unter anderem die Frage, wie sicher die Justizvollzugsanstalt Bruchsal und ihre Außenstelle Kislau sind.