Rechtsstreit zwischen DUH und dm

Landgericht Karlsruhe: dm darf Produkte nicht "umweltneutral" und "klimaneutral" nennen

Stand
Autor/in
Laura Bisch
Laura Bisch, Reporterin und Redakteurin im SWR Studio Karlsruhe

Das Karlsruher Landgericht hat entschieden: dm darf seine Produkte künftig nicht als "klimaneutral" und "umweltneutral" bezeichnen. Damit gewinnt die Deutsche Umwelthilfe.

Die Karlsruher Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht mehr mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe im Rechtsstreit von dm und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.

Bei einem Verstoß droht dm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Unternehmen dm ist die größte Drogeriemarktkette Deutschlands und hat seinen Sitz in Karlsruhe.

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Siegel versprechen unter anderem Klimaneutralität

Hintergrund ist, dass dm Produkte seiner Eigenmarken bislang teils als "klimaneutral" und "umweltneutral" labelt. Die DUH wirft dm Verbrauchertäuschung vor, weil die Produkte an sich weder klima- noch umweltneutral seien, sondern die Umweltbelastung, die bei der Herstellung entstehen, lediglich von dm ausgeglichen - also kompensiert - würden.

Was wirft die DUH dm vor?

Unter anderem hatte die DUH bemängelt, dass auf Produkten wie Sonnencreme oder Spülmittel keine Hinweise zu finden sind, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Außerdem hatte die DUH kritisiert, dass Belastungen für die Umwelt - nicht wie vorgegeben - "eins zu eins" kompensiert würden.

Tatsächlich erbrächten die von dm angegebenen Projekte zum Beispiel zum Waldschutz in Peru nicht ansatzweise den Erfolg, der mit einer echten Klimakompensation verbunden sein müsste, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.

Gericht: Infos zu sehr versteckt

Das Gericht sah das ähnlich: Die zuständige Kammer gab bekannt, auf der Verpackung würden den Verbrauchern etwa Informationen vorenthalten werden. Das Logo des Partners "ClimatePartner GmbH" weise zwar auf Informationen auf der Webseite hin - dass die Infos auf einer Webseite zu finden sind, sei aber nicht ersichtlich, so das Gericht. Außerdem bemängelte das Gericht eines der Siegel als "überschießend und damit nicht zutreffend".

Von dm hieß es bereits vor der Verhandlung, weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie "Pro Climate" eingeführt. Diese umfasst laut dm mehr als 100 Artikel.

Das Label "umweltneutral handeln" auf Produkten von dm.
Um ein ähnliches Siegel ging es in dem Rechtsstreit.

dm kompensiert Umweltauswirkungen

Die Drogeriemarktkette dm schreibt auf ihrer Webseite, man betrachte zusammen mit Herstellpartnern und Experten nicht nur die CO₂-Emissionen der einzelnen Produkte, "sondern vier weitere relevante Umweltauswirkungen" - nämlich Eutrophierung, das ist die Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau.

In der Produktentwicklung habe das Unternehmen versucht, diese Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren. Verbleibende, unvermeidbare Umweltauswirkungen, die durch die Produktion und Entsorgung der Produkte entstanden seien, kompensiere man im Anschluss "nachhaltig durch Flächenaufwertung".

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dm will Label "klimaneutral" fallen lassen

Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage der DUH gegen dm bereits im Mai verhandelt. Damals hatten sich dm und die DUH vor Gericht darauf geeinigt, dass dm das Label "klimaneutral" auf Produkten künftig fallen lassen wird. Diese Produkte würden derzeit "abverkauft". Beim Begriff "umweltneutral" hatte dm damals angekündigt, intern prüfen zu wollen, ob es mögliche Alternativen gibt.

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