Die Drogeriemarktkette dm wird künftig auf den Claim "klimaneutral" für ihre Produkte verzichten. Außerdem will das Unternehmen Alternativen für den Begriff "umweltneutral" suchen. Das Landgericht Karlsruhe verhandelte am Mittwoch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Drogeriemarktkette. Es ging um die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" oder "umweltneutral". Exemplarisch wurden Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche oder Spülmittel aus dem dm-Eigensortiment ausgewählt.
Einigung zwischen dm und Deutscher Umwelthilfe vor Gericht
Nach ausgiebiger Diskussion vor Gericht haben sich beide Parteien darauf geeinigt, dass dm den Claim "klimaneutral" fallen lassen wird. Von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde dem Unternehmen dabei eine sogenannte Aufbrauchsfrist für bereits bedruckte oder im Handel befindliche Produkte eingeräumt. Beim Begriff "umweltneutral" will dm intern prüfen, ob es mögliche Alternativen gibt. Laut Gericht steht hier eine Einigung noch aus.
Deutsche Umwelthilfe sieht Irreführung
Die DUH sieht in den Begriffen eine Irreführung und klagte. Zum Beispiel habe ein von dm unterstütztes Waldschutzprojekt in Peru zur CO2-Kompensation nicht den angegebenen CO2-Einspareffekt.
Zudem bemängelte die DUH zu wenige Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, warum ein Produkt "klimaneutral" sein soll. Beim Begriff "umweltneutral" betonte die Deutsche Umwelthilfe, von Umweltneutralität könne keine Rede sein, wenn Umweltnachteile nur in einigen Bereichen kompensiert werden sollen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen weitere Unternehmen wegen Werbung mit Klimaneutralität juristische Schritte eingeleitet, unter anderem gegen den Lebensmittelkonzern Danone, die Supermarktkette Netto und die Lufthansa-Tochter Eurowings.