Mit der Teillegalisierung von Cannabis steht die Staatsanwaltschaft Heilbronn vor neuen, komplexen Herausforderungen, so der leitende Oberstaatsanwalt Frank Schwörer. Denn wer vor dem 1. April wegen Cannabis-Delikten verurteilt worden ist, kommt nun für eine Amnestie infrage: Die Justiz muss Verurteilte nach der Teillegalisierung so behandeln, als hätten sie die Tat nie begangen.
Trotz des hohen Aufwands führte dies nur in zwei Fällen zur Haftentlassung: eine für neun Tage und die andere für etwa zehn Wochen.
Forderung an Politik: Besser und langfristiger planen
Diese zusätzlichen Aufgaben haben die Vollstreckungsabteilung über Monate hinweg stark beansprucht. "Die Unsicherheit über den Inkrafttretungstermin des Gesetzes machte die Planung schwierig," so Schwörer. Er fordert, dass der Gesetzgeber künftig besser vorbereitet ist und langfristiger plant.
Schwörer glaubt, Schwarzmarkt wird weiter bestehen
Ein weiteres Problem stellt der Schwarzmarkt dar. "Es ist fragwürdig, den Besitz zu legalisieren, ohne den Erwerb klar zu regeln", kritisiert Schwörer. Zwar können die Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli ihre Anträge einreichen, dass sie Cannabis anbauen und auch abgeben dürfen. Dennoch werde der Schwarzmarkt weiter florieren. Schwörer glaubt, dass dieser langfristig parallel existieren wird.