Seit dem 1. April ist das Konsumieren von Cannabis mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. In den ersten Tagen hat die Heilbronner Polizei allerdings bei ihren Cannabis-Kontrollen kaum Verstöße festgestellt. Das neue Gesetz sorge aber für einen Mehraufwand, heißt es.
Person rauchte Joint auf Spielplatz
Die Heilbronner Polizeisprecherin Annika Schulz sagte dem SWR, dass die Kolleginnen und Kollegen natürlich nach wie vor täglich in Sachen Cannabis unterwegs sind. In einem Fall habe eine Person in Heilbronn auf einem Spielplatz einen Marihuana-Joint geraucht und es seien Minderjährige in der Nähe gewesen. Das hat eine Anzeige zur Folge.
Wo genau darf in Baden-Württemberg gekifft werden?
Verboten ist der Cannabis-Konsum im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Sichtweite davon. Auch wenn Minderjährige anwesend sind, darf kein Cannabis konsumiert werden. Die Kommunen selbst können keine neuen Verbotszonen ausweisen.
Was ist seit 1. April erlaubt?
Cannabis ist seit 1. April für alle Menschen ab 18 Jahren legal. Daheim dürfen allerdings nur bis zu 50 Gramm gelagert werden, unterwegs sind höchstens 25 Gramm für den Eigengebrauch erlaubt. Die Weitergabe und der Verkauf der Droge bleiben verboten.
Ein Überblick über die neuen Cannabis-Regeln in Baden-Württemberg:
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